Sitzung: 13.01.2020 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch
die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock, die Voranfrage:
Ist der Neubau eines EFH ggf. auch nach Teilung des Flurstückes 4/2 der
Flur 1 Gemarkung Mönchhagen bauplanungsrechtlich zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht beiden beantragten Varianten:
-
2. Wohnhaus auf Grundstück oder
-
Teilung des Grundstückes und Neubau eines Wohnhauses auf
dem dann unbebauten Teilstück
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.
Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass die grundbuchrechtlich
gesicherte Abwasserleitung des WWAV, welche das Grundstück quert, sowie ggf.
einzuhaltenden Leitungsabstände bei der weiteren Bebauung des Grundstückes zu
beachten sind.
Die Gemeindevertretung Mönchhagen bestätigt mit diesem Beschluss die
Entscheidung des Bürgermeisters, das am 08.01.2020 vom Bürgermeister das
gemeindliche Einvernehmen mit dem o.g. Hinweis zum Leitungsbestand
bereits erteilt hat, um die Frist nach § 36 BauGB einhalten zu können.