Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock, die Voranfrage:

Ist der Neubau eines EFH ggf. auch nach Teilung des Flurstückes 4/2 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht beiden beantragten Varianten:

-        2. Wohnhaus auf Grundstück oder

-        Teilung des Grundstückes und Neubau eines Wohnhauses auf dem dann unbebauten Teilstück

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass die grundbuchrechtlich gesicherte Abwasserleitung des WWAV, welche das Grundstück quert, sowie ggf. einzuhaltenden Leitungsabstände bei der weiteren Bebauung des Grundstückes zu beachten sind.

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen bestätigt mit diesem Beschluss die Entscheidung des Bürgermeisters, das am 08.01.2020 vom Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen mit dem o.g. Hinweis zum Leitungsbestand bereits erteilt hat, um die Frist nach § 36 BauGB einhalten zu können.