Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

  9.504,18 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V (Fassung bis 23.07.2019) erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden,

67.800,00 € Pflicht zur Bildung der Rückstellung nach § 35 GemHVO-Doppik,

     170,52 € Erlass von Forderungen gem. der Dienstanweisung Stundung, Niederschlagung und Erlass,

     401,28 € Entscheidung nach § 6 der Hauptsatzung

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                           10

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

und

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 28.10.2019 und am 20.11.2019 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mönchhagen zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 9.114.353,70 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 133.095,56 € fest.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                           10

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

Herr Peters erklärt sich für befangen und übergibt das Wort an Frau Baltrusch, seiner Stellvertreterin. Frau Baltrusch lässt über den Beschlussvorschlag 3 abstimmen.

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2017.