Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Beschluss 1:
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, dass folgende über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt
werden:
9.504,18 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3
Nr. 4 KV M-V (Fassung bis 23.07.2019) erst nach Ablauf des Haushaltsjahres
bekannt werden,
67.800,00 € Pflicht
zur Bildung der Rückstellung nach § 35 GemHVO-Doppik,
170,52 € Erlass von Forderungen gem. der
Dienstanweisung Stundung, Niederschlagung und Erlass,
401,28 € Entscheidung nach § 6 der
Hauptsatzung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stellt den
vom Rechnungsprüfungsausschuss am 28.10.2019 und am 20.11.2019 geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Mönchhagen zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme
von 9.114.353,70 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 133.095,56 € fest.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Herr Peters erklärt sich für befangen und
übergibt das Wort an Frau Baltrusch, seiner Stellvertreterin. Frau Baltrusch
lässt über den Beschlussvorschlag 3 abstimmen.
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2017.