Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock, die Voranfrage:

Ist der Neubau eines EFH ggf. auch nach Teilung des Flurstückes 4/2 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht beiden beantragten Varianten (2. Wohnhaus auf Grundstück oder Teilung und Neubau eines Wohnhauses auf dem dann unbebauten Teilstück aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.