Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock, die
Voranfrage:
Ist der Neubau eines EFH ggf. auch nach Teilung des
Flurstückes 4/2 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen bauplanungsrechtlich zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht beiden beantragten
Varianten (2. Wohnhaus auf Grundstück oder Teilung und Neubau eines Wohnhauses
auf dem dann unbebauten Teilstück aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34
BauGB zu.