Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 3.2 der Gemeinde Mönchhagen:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 3.2 der Gemeinde Mönchhagen für das Gewerbegebiet nördlich des Bebauungsplans Nr. 3.1 und westlich der B 105 soll geändert werden.

 

Der Änderungsbereich umfasst Teile des Flurstücks 59/7 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen.

 

2.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.2 soll im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung aufgestellt werden. Folgende Planungsziele werden angestrebt:

- Änderung des westlich gelegenen eingeschränkten Gewerbegebietes GEe 1 in ein

  Seniorenzentrum für ca. 35 Pflegeappartements, ca. 20 betreute Wohnungen, eine 

  Tagespflegeeinheit und zwei Wohneinheiten für demenzerkrankte Menschen (max. 10 

  Personen).

- Aufhebung der Durchfahrtstraße (Planstraße A); stattdessen Erschließung des

  eingeschränkten Gewerbegebietes GEe 2 über die B 105 und des geplanten

  Seniorenzentrums über den Ibenweg. Schaffung einer Rad- und Fußwegverbindung

  zwischen den Gebieten.

- Änderung des Gebietszuschnitts des GEe 2 zur Verbesserung der verkehrlichen

  Erreichbarkeit an der Nordseite  

 

3.

Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.2 ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.       Sollte für die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses eine Änderung des

          Flächennutzungsplanes durch den

          Planungsverband Rostock gefordert werden, wird das Verfahren beendet.