Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
den folgenden Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 3.2 der
Gemeinde Mönchhagen:
1. |
Der Bebauungsplan Nr. 3.2 der Gemeinde Mönchhagen für das Gewerbegebiet nördlich des Bebauungsplans Nr. 3.1 und westlich der B 105 soll geändert werden. Der Änderungsbereich umfasst Teile des Flurstücks 59/7 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen. |
2. |
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.2 soll im
Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung aufgestellt werden. Folgende
Planungsziele werden angestrebt: - Änderung des westlich gelegenen eingeschränkten Gewerbegebietes GEe 1 in ein Seniorenzentrum für ca. 35 Pflegeappartements, ca. 20 betreute Wohnungen, eine Tagespflegeeinheit und zwei Wohneinheiten für demenzerkrankte Menschen (max. 10 Personen). - Aufhebung der Durchfahrtstraße (Planstraße A); stattdessen Erschließung des eingeschränkten Gewerbegebietes GEe 2 über die B 105 und des geplanten Seniorenzentrums über den Ibenweg. Schaffung einer Rad- und Fußwegverbindung zwischen den Gebieten. - Änderung des Gebietszuschnitts des GEe 2 zur Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit an der Nordseite |
3. |
Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3.2 ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen. |
4. Sollte für die Umsetzung des
Aufstellungsbeschlusses eine Änderung des
Flächennutzungsplanes durch den
Planungsverband Rostock gefordert
werden, wird das Verfahren beendet.