Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem Antrag auf isolierte Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,25 um 0,1 auf 0,35 auf dem Flurstück 53/40 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen zur Errichtung eines Carports, auf einer bereits vorhandenen Pflasterfläche, auf Grundlage des § 67 (3) LBauO M-V zu.