Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem
Antrag auf isolierte Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen
GRZ von 0,25 um 0,1 auf 0,35 auf dem Flurstück 53/40 der Flur 2 Gemarkung
Mönchhagen zur Errichtung eines Carports, auf einer bereits vorhandenen
Pflasterfläche, auf Grundlage des § 67 (3) LBauO M-V zu.