Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Aufstellung einer
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zwischen den Wohngrundstücken Unterdorf 28 bis 30
der Gemeinde Mönchhagen wie folgt:
1. |
Die Flurstücke 59/4, 59/5, 59/6, 59/7, und 59/8 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen sollen in den baulichen Zusammenhang des Ortes Mönchhagen ergänzt werden. Im Zuge der Ergänzung der genannten Flurstücke sollen die Flurstücke 59/9 sowie 59/3 klargestellt werden. Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB. |
|
||
|
|
|||
|
Es werden folgende
Planungsziele angestrebt: |
|
||
|
|
|||
|
- |
Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 Abs. 4 Satz
1 |
||
|
|
|||
|
- |
Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen (Flurstücke 59/4, 59/5, 59/6, 59/7, und 59/8 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung). |
||
|
||||
|
- |
Um die mit der Satzung ermöglichten Eingriffe angemessenen auszugleichen, sollen entsprechende Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a BauGB festgesetzt werden. |
||
|
||||
2. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
|||