Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zwischen den Wohngrundstücken Unterdorf 28 bis 30 der Gemeinde Mönchhagen wie folgt:

 

1.

Die Flurstücke 59/4, 59/5, 59/6, 59/7, und 59/8 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen sollen in den baulichen Zusammenhang des Ortes Mönchhagen ergänzt werden. Im Zuge der Ergänzung der genannten Flurstücke sollen die Flurstücke 59/9 sowie 59/3 klargestellt werden. Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB.

 

 

 

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

 

 

 

-

Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 Abs. 4 Satz 1
Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) für die Flurstücke 59/3 und 59/9 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen.

 

 

 

-

Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen (Flurstücke 59/4, 59/5, 59/6, 59/7, und 59/8 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung).

 

 

-

Um die mit der Satzung ermöglichten Eingriffe angemessenen auszugleichen, sollen entsprechende Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a BauGB festgesetzt werden. 

 

2.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).