Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt:

 

  1. Für das Gebiet nördlich der Straße Unterdorf zwischen den Grundstücken Unterdorf Nr. 36a und Nr. 37 soll der Bebauungsplan Nr. 5 aufgestellt werden. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

- im Norden durch eine gedachte Linie in einem Abstand von ca. 40 m parallel zur Straße

  Unterdorf,

- im Osten durch die westliche Grenze des Wohngrundstücks Unterdorf 37,

- im Süden durch die Straße Unterdorf,

- im Westen durch die westliche Grenze das Wohngrundstück Unterdorf 36a.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 104/1, 104/2, 105/1, 105/2 (teilweise) und 25/3 (teilweise) der Flur 1 Mönchhagen und hat eine Größe von ca. 1,0 ha.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von straßenbegleitenden Einfamilienhäusern in einer der dörflichen Umgebung angepassten Bauweise und Gestaltung geschaffen werden.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 5 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.