Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt:
- Für das Gebiet nördlich
der Straße Unterdorf zwischen den Grundstücken Unterdorf Nr. 36a und Nr.
37 soll der Bebauungsplan Nr. 5 aufgestellt werden. Das Plangebiet wird
begrenzt:
- im Norden durch eine gedachte Linie in einem Abstand von ca. 40 m parallel zur Straße
Unterdorf,
- im Osten durch die westliche Grenze des Wohngrundstücks Unterdorf 37,
- im Süden durch die Straße Unterdorf,
- im Westen durch die westliche Grenze das Wohngrundstück Unterdorf 36a.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 104/1, 104/2, 105/1, 105/2 (teilweise) und 25/3 (teilweise) der Flur 1 Mönchhagen und hat eine Größe von ca. 1,0 ha.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von straßenbegleitenden Einfamilienhäusern in einer der dörflichen Umgebung angepassten Bauweise und Gestaltung geschaffen werden.
- Der Bebauungsplan Nr. 5 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.
- Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.