Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:
Ist der Neubau von 2 Wohngebäuden mit insgesamt 6 WE auf dem Grundstück
Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 163/11 bauplanungsrechtlich zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34
BauGB zu erteilen.
Das beantragte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren
Umgebung ein.
Bodenrechtliche Spannungen oder eine negative Vorbildwirkung sind auf
Grund der Einmaligkeit des Grundstückszuschnittes und durch die Festsetzungen
des angrenzenden Bebauungsplanes, der die Baufelder definiert, nicht zu
erwarten.