Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:

Ist der Neubau von 2 Wohngebäuden mit insgesamt 6 WE auf dem Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 163/11 bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.

Das beantragte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Bodenrechtliche Spannungen oder eine negative Vorbildwirkung sind auf Grund der Einmaligkeit des Grundstückszuschnittes und durch die Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplanes, der die Baufelder definiert, nicht zu erwarten.