Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die folgende

 


Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Förderung der Senioren- und Bürgerarbeit in der Gemeinde Bentwisch

in Bentwisch und Klein Kussewitz

 

zwischen der Gemeinde Bentwisch,

Eichenallee 20, 18182 Gelbensande, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Andreas Krüger und den 1. stellvertretenen Bürgermeister, Herrn Ralf Will,

                                                                                                                                                                (Gemeinde)

und

dem ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e. V.,

Neue Dorfstr. 6, 18196 Dummerstorf, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Barbara Schäfer,

                                                                                                                                                                       (Träger)

 

1. Zuwendungszweck

Die Gemeinde Bentwisch gewährt nach Maßgabe dieser Vereinbarung Zuwendungen zur Betreibung des Seniorentreffs im Börgerhus (Personalkosten für eine Mitarbeiterin Senioren- und Bürgerarbeit, Personalkosten für geringfügig Beschäftigte, Miete, Betriebskosten sowie Zuschüsse für Veranstaltungen) für die Senioren- und Bürgerarbeit der Gemeinde Bentwisch und im Dorfgemeinschaftshaus in Klein Kussewitz (Personalkosten für eine Mitarbeiterin Senioren- und Bürgerarbeit, Personalkosten für geringfügig Beschäftigte, Miete, Betriebskosten sowie Zuschüsse für Veranstaltungen).

Die Abwicklungen von Vermietungen des Dorfgemeinschaftshauses ist in den fünf Wochenarbeitsstunden der Mitarbeiter*in nicht enthalten.  

Ein Anspruch des Trägers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Gemeinde nach den Vorschriften der Kommunalverfassung und des kommunalen Haushaltsrechtes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

2. Gegenstand der Förderung

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur kooperativen Zusammenarbeit im Sinne einer bedarfs- und qualitätsorientierten Senioren- und Bürgerarbeit. (siehe Anlage)

Eine wirkungsvolle Senioren-und Bürgerarbeit bedarf einer angemessenen Grundausstattung mit Personal. Diese Grundausstattung wird bestimmt durch die „Vereinbarung über die Trägerschaft der Seniorenbetreuung“ in der Gemeinde Bentwisch.

Die Förderung der Personalkosten soll die Kontinuität von Angeboten der Senioren-und Bürgerarbeit für die kommenden Jahre sichern.

 

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist der Träger der Senioren- und Bürgerarbeit.

 

 

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Für die Förderung der Personalkosten bestehen folgende Voraussetzungen:

         Die gesamte Finanzierung der Personalkosten muss gesichert sein.

         Die Personalstelle der Leiterin Senioren- und Bürgerarbeit ist durch Frau Gabriele Kemlein, wohnhaft Am Sportplatz 15, 18182 Bentwisch seit dem 01.01.2015 besetzt.

     Personeller Wechsel der Leiterin Senioren- und Bürgerarbeit ist nur im  

     Einvernehmen mit der Gemeinde Bentwisch möglich.

·         Der ASB ist berechtigt zur Umsetzung der Senioren- und Bürgerarbeit im Rahmen der bereitgestellten / verfügbaren finanziellen Mittel weiteres Personal einzustellen.

Ein Anspruch auf Erhöhung des Zuschusses seitens der Gemeinde besteht nicht.

         Der Träger gewährleistet eine fachliche Anleitung und überwacht die Umsetzung der vereinbarten Inhalte.

·         Der Träger ist verpflichtet, Zuschüsse und Einnahmen, die er aus der Erfüllung der in Punkt 2 bezeichneten Leistung erzielt, im Sinne des Vertragszweckes zu verwenden.

·         Der Träger hat der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Vertragszweck nicht zu erreichen ist, ein Insolvenzverfahren von ihm beantragt oder gegen ihn eröffnet wird und soweit der Träger Änderungen in der Stellenbeschreibung oder der Vereinbarung über die Trägerschaft der Senioren- und Bürgerarbeit in der Gemeinde Bentwisch beabsichtigt.

 

5. Zuwendungshöhe:

Für den Betrieb des Seniorentreffs im Börgerhus gewährt die Gemeinde Bentwisch dem Träger der Senioren- und Bürgerarbeit einen jährlichen Zuschuss. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus den Personalkosten für eine Teilzeitstelle der Leiter*in (30h/Wo) und geringfügig Beschäftigte (geregelt durch Personalkostenberechnung nach Tarifvertrag des Trägers), Mietkosten, Betriebskosten sowie sonstigen Sachkostenzuschüssen.

Für den Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses (DGH)/Freizeittreff in Klein Kussewitz gewährt die Gemeinde Bentwisch dem Träger der Senioren- und Bürgerarbeit einen jährlichen Zuschuss. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus den Personalkosten für eine Teilzeitstelle des /der Mitarbeiter*in (5h/Wo) und geringfügig Beschäftigte (geregelt durch Personalkostenberechnung nach Tarifvertrag des Trägers), Mietkosten, Betriebskosten sowie sonstigen Sachkostenzuschüssen.

Die Festlegung des konkreten Zuwendungsbeitrages erfolgt auf Grund der jährlichen Antragstellung durch den Träger. Die Finanzierungszusagen der Gemeinde Bentwisch stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der jährlichen Beschlussfassung der Haushaltssatzung sowie eventuell erforderlicher rechtsaufsichtlicher Entscheidungen.

Überschüsse bis 1.000,00 Euro bleiben beim Träger. Überschüsse über 1.000,00 Euro werden nach Erstellung des Verwendungsnachweises im Folgejahr an die Gemeinde zurückgezahlt.

 

6. Verfahren

Die Antragstellung durch den Träger erfolgt für das Folgejahr jeweils bis zum 30.09. des Vorjahres.

Die Zuwendung für das jeweilige Haushaltsjahr wird dem Träger spätestens bis zum 31.Januar schriftlich mitgeteilt.

Der Zuwendungsempfänger erbringt per 30.06. des laufenden Jahres einen Zwischenbericht, der bis zum 30.07. dem Amt Rostocker Heide vorliegt.

Bis zum 30.04.des Folgejahres erbringt der Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis über den bereitgestellten Zuschuss.

 

7. Vereinbarungsdauer, Kündigung

Diese Vereinbarung gilt vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht zum 30. September des laufenden Jahres durch die Vertragsparteien zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.

Jeder Vertragspartner ist ohne Einhaltung einer Frist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder die Finanzierungszusage unter Punkt 5 nicht eingehalten werden kann.

 

8. Schriftform

Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen unabdingbar der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel.

9 Salvatorische Klausel

Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise der ungültigen Vertragsbestimmung entspricht oder ihr möglichst nahekommt.

Mit In Kraft treten dieser Vereinbarung werden die bisherigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen vom 24.04.2019 „Börgerhus“ Bentwisch und vom 27.06.2019 Dorfgemeinschaftshaus Klein Kussewitz in gegenseitigem Einvernehmen beider Vertragsparteien aufgehoben und verlieren ihre Gültigkeit.

 

 

  Gelbensande, den                                                                                                    Dummerstorf, den

 

 

 

Andreas Krüger            Bürgermeister

 

und

 

 

Ralf Will

1. stellv. Bürgermeister Bentwisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                         

 

 

 

Barbara Schäfer

Geschäftsführerin ASB

 



abzuschließen.
Der Bürgermeister und der erste stellv. Bürgermeister werden ermächtigt, die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2020 werden in das Produktkonto 01.33100-54151900  (Zuschüsse an den ASB)

-       für die Senioren- und Bürgerarbeit Bentwisch 49.884,71 €

und

-       für die Senioren- und Bürgerarbeit Klein Kussewitz 23.354,56 €

in den Haushalt 2020 der Gemeinde einzustellen.