Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, vorbehaltlich des rechtskräftigen Abschluss des Erschließungsvertrages gemäß Tagesordnungspunkt 17 der Gemeindevertretersitzung vom 05.12.2019, den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum  Bebauungsplans Nr. 23 Wohngebiet „Am Silo“ Groß Kussewitz:

 

1.

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 Wohngebiet „Am Silo“ Groß Kussewitz aus den vorliegenden Äußerungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

 

·         Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V, Luftfahrtbehörde

·         Polizeipräsidium Rostock

·         Vodafone Kabel Deutschland GmbH Schwerin

·         Vodafone GmbH Berlin

·         Rebus Regionalbus Rostock GmbH

·         Yara GmbH  Co.KG Poppendorf

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

·         Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

·         Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

·         Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

·         Bergamt Stralsund

·         Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

·         Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

·         IHK Rostock

·         Stadtwerke Rostock AG

·         Gascade Gastransport GmbH

·         GDMcom GmbH

·         50Hertz Transmission GmbH

·         Gemeinde Mönchhagen

·         Gemeinde Broderstorf

·         Gemeinde Poppendorf

 

 

           Anregungen, Hinweise oder Bedenken von: (Behandlung siehe Abwägungsmaterial in der Anlage)

 

·         Frau Sophia Woest und weitere 5 Familien

·         Herr Ingo Kahlke

·         Frau Birgit Kahlke

·         Frau Christine Kowalke und Frau Hannelore Roßfeldt

·         Landkreis Rostock

·         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

·         Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

·         Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

             Die Hinweise von folgenden Behörden und sonstigen TÖB’s werden beachtet und teilweise in

             die Begründung aufgenommen:

 

·         Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

·         Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

·         Landesforst, Forstamt Billenhagen

·         Straßenbauamt Stralsund

·         Hauptzollamt Stralsund

·         Warnow-Wasser- und Abwasserverband

·         Nordwasser GmbH

·         Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“

·         E.DIS Netz GmbH

·         Deutsche Telekom Technik GmbH

·         HanseGas GmbH

·         Deutsche Funkturm GmbH

 

Das Prüfungsergebnis der landesplanerischen Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung wurde in die Begründung übernommen.

 

Die Versagung einer Zufahrt zur Landesstraße L 182 durch das Straßenbauamt Stralsund wurde in der weiteren Planung beachtet, Planzeichnung und Begründung wurden angepasst.

 

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 23 Wohngebiet „Am Silo“ Groß Kussewitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5

 

6.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Die Satzung wird nach Abschluss des Erschließungsvertrages zwischen Gemeinde und Vorhabenträger in Kraft gesetzt.