Sitzung: 05.12.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 *Wohnbebauung Albertsdorf* der
Gemeinde Bentwisch
1. |
Für die Flurstücke 200 und 195/3 der Flur 1,
Gemarkung Albertsdorf soll der Bebauungsplan Nr. 25 *Wohnbebauung
Albertsdorf* der Gemeinde Bentwisch aufgestellt werden. |
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Es wird folgendes Planungsziel angestrebt: |
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Festsetzung von Wohnbauflächen für eine
moderate Erweiterung des Ortes. |
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2. |
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von einer
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen. Weiterhin wird gemäß §
13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen. |
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3. |
Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind sie nach
§ 4a Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu bitten. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit der Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslage, verbunden. |
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4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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