Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 *Wohnbebauung Albertsdorf* der Gemeinde Bentwisch

 

1.

Für die Flurstücke 200 und 195/3 der Flur 1, Gemarkung Albertsdorf soll der Bebauungsplan Nr. 25 *Wohnbebauung Albertsdorf* der Gemeinde Bentwisch aufgestellt werden.

 

 

 

 

Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

 

 

 

Festsetzung von Wohnbauflächen für eine moderate Erweiterung des Ortes.

 

2.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen. Weiterhin wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

3.

Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie nach   § 4a Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu bitten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslage, verbunden.

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).