Sitzung: 05.12.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss – Erweiterung der auf den Bürgermeister übertragenen
Entscheidungen:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, basierend auf § 22 Abs. 2
der Kommunalverfassung M-V, den Bürgermeister die Entscheidung über die
Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (im Rahmen der Beteiligung nach § 36(1)
BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde) zu übertragen.
Dabei wird folgende Vorgehensweise vorgeschrieben:
Die in der Verwaltung eingegangenen Bauanträge oder Anträge auf
Vorbescheid werden durch die Verwaltung gemäß ihrer Beurteilungsgrundlage
geprüft.
Für Anträge ohne besonderen Schwierigkeitsgrad bei der Beurteilung, wird
das gemeindliche Einvernehmen vorbereitet und dem Bürgermeister zur
Unterzeichnung vorgelegt.
Dieser entscheidet, ob er die Stellungnahme unterzeichnet oder den Antrag
der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegt.
Für Anträge, die Beurteilungsspielraum lassen oder sich durch Ihre
Besonderheit vom Normalfall abheben, bereitet die Verwaltung in Abstimmung mit
dem Bürgermeister, eine Beschlussvorlage vor.
Die Gemeindevertreter werden über die abgegebenen Stellungnahmen in einem
eigenen Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretersitzung unter Angabe von
Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Anschrift des Vorhabengrundstückes informiert.
Mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung ist der Beschluss
VBA/849/360/2003/GBE hinfällig und wird hiermit aufgehoben.