Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss – Erweiterung der auf den Bürgermeister übertragenen Entscheidungen:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, basierend auf § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V, den Bürgermeister die Entscheidung über die Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (im Rahmen der Beteiligung nach § 36(1) BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde) zu übertragen.

 

Dabei wird folgende Vorgehensweise vorgeschrieben:

Die in der Verwaltung eingegangenen Bauanträge oder Anträge auf Vorbescheid werden durch die Verwaltung gemäß ihrer Beurteilungsgrundlage geprüft.

Für Anträge ohne besonderen Schwierigkeitsgrad bei der Beurteilung, wird das gemeindliche Einvernehmen vorbereitet und dem Bürgermeister zur Unterzeichnung vorgelegt.

Dieser entscheidet, ob er die Stellungnahme unterzeichnet oder den Antrag der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegt.

Für Anträge, die Beurteilungsspielraum lassen oder sich durch Ihre Besonderheit vom Normalfall abheben, bereitet die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgermeister, eine Beschlussvorlage vor.

Die Gemeindevertreter werden über die abgegebenen Stellungnahmen in einem eigenen Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretersitzung unter Angabe von Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Anschrift des Vorhabengrundstückes informiert.

 

Mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung ist der Beschluss VBA/849/360/2003/GBE hinfällig und wird hiermit aufgehoben.