Sitzung: 05.12.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:
Ist der Neubau eines EFH mit Garage auf den Flurstücken 56/23 und 56/25
der Flur 1 Gemarkung Volkenshagen bauplanungsrechtlich zulässig?
auf Grundlage des § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.