Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist der Neubau eines EFH mit Garage auf den Flurstücken 56/23 und 56/25 der Flur 1 Gemarkung Volkenshagen bauplanungsrechtlich zulässig?

auf Grundlage des § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.