Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage:

Sind Abriss des Bestandsgebäudes in der 1. Reihe und Neubau von Wohngebäuden analog der Nachbargebäude auf dem Flurstück 70/1 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.