Sitzung: 05.12.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im
Rahmen
der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage:
Sind Abriss des Bestandsgebäudes in der 1. Reihe und Neubau von
Wohngebäuden analog der Nachbargebäude auf dem Flurstück 70/1 der Flur 4
Gemarkung Bentwisch bauplanungsrechtlich zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.