Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die Kalkulation der Gebühr für die Trauerhalle sowie der Kapelle gemäß der Anlage 5. Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG M-V beschließt die Gemeindevertretung Gelbensande im öffentlichen Interesse die Nutzungsgebühr der Trauerhalle in Höhe von 150,00 € und die Nutzungsgebühr der Kapelle in Höhe von 150,00 €.