Sitzung: 07.11.2019 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1.Die Gemeindevertretung Gelbensande
beschließt, da das städtebauliche Planungserfordernis entfallen ist, den auf der
Gemeindevertretersitzung am 14.06.2018 gefassten
Aufstellungsbeschluss
VBE7065/653/2018/GGE für den B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Gelbensande für das „Wohngebiet ehemalige KITA Gelbensande“
mit dem folgenden Planungsinhalt.
Das Plangebiet wird begrenzt: |
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sowie die Erweiterung des
Aufstellungsbeschlusses durch Beschluss
VBE/158/670/2018/GGE am 12.09.2018 um
folgenden Planungsinhalt:
…und der Errichtung von 2 freistehenden Wohngebäuden, eingeschossig mit
maximal 2 WE je Gebäude auf einer Grundstücksfläche von mindestens 1.200 m².
Maximale Firsthöhe: 8 m
Als Bezugspunkt wird die anstehende Geländehöhe auf dem Baugrundstück festgesetzt.
Zulässig sind Dachneigung von max. 45°.
aufzuheben.
Der Beschluss über die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses ist nach Verkauf der ersten Teilfläche des Flurstückes
30/46 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande bekannt zu machen.
und
2. Der mit Beschluss-Nr. VBE/077/654/2018/GGE gefasste Beschluss zum
Erlass einer Veränderungssperre mit dem folgenden Wortlaut:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt zur Sicherung der Planungen für den zukünftigen
Planbereich des sich in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 6 für
das „Wohngebiet ehemalige KITA Gelbensande“ eine Veränderungssperre nach §§ 14
und 16 BauGB
Die Veränderungssperre
umfasst die Flurstücke 29/25, 29/26 sowie 30/39 bis 30/46
der Flur 6 Gemarkung Gelbensande
Inhalt der Veränderungssperre:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB
dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden
2. erhebliche oder wesentliche
wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig
sind, dürfen nicht vorgenommen
werden
Der Beschluss über die
Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
ebenfalls aufzuheben.
Der Beschluss über die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses ist nach Verkauf der ersten Teilfläche des Flurstückes
30/46 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande bekannt zu machen.