Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, da das städtebauliche Planungserfordernis entfallen ist, den auf der Gemeindevertretersitzung am 14.06.2018 gefassten

Aufstellungsbeschluss VBE7065/653/2018/GGE für den B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Gelbensande für  das „Wohngebiet ehemalige KITA Gelbensande“ mit dem folgenden Planungsinhalt.

1.

Für die Fläche der ehemaligen KITA der Gemeinde Gelbensande südlich der Straße Schlossweg, zwischen Rosinenberg und der westlich an dieses Gebiet unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung soll der B-Plan Nr. 6 für das „Wohngebiet ehemalige KITA Gelbensande“ aufgestellt werden.

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden :                 durch den Schlossweg

im Osten und Süden: durch den Rosinenberg

im Westen :                durch die vorhandene Wohnbebauung 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6.000 m² und umfasst die Flurstücke 29/25, 29/26 sowie 30/39 bis 30/46 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande (siehe Anlage).

 

2.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

3.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit Zulässigkeit von freistehenden Wohngebäuden, eingeschossig mit maximal 2 WE auf einer Grundstücksfläche von mindestens 750 m².

Die Gemeinde Gelbensande beabsichtigt die vorhandene klare Abtrennung der vorhandenen Geschossbauten von den übrigen Wohnstrukturen der gewachsenen Ortslage zu erhalten.

Ansonsten zulässige Hausgruppen sollen, da weder im näheren Umfeld des Plangebietes noch in der übrigen Ortslage vorhanden sind, generell ausgeschlossen werden.

Ferienwohnen wird im gesamten Plangebiet ebenfalls ausgeschlossen.

 

4.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

sowie die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses durch Beschluss
VBE/158/670/2018/GGE am 12.09.2018 um folgenden Planungsinhalt:

 

…und der Errichtung von 2 freistehenden Wohngebäuden, eingeschossig mit maximal 2 WE je Gebäude auf einer Grundstücksfläche von mindestens 1.200 m².

Maximale Firsthöhe:  8 m

Als Bezugspunkt wird die anstehende Geländehöhe auf dem Baugrundstück festgesetzt.

Zulässig sind Dachneigung von max. 45°.

 

aufzuheben.

 

Der Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist nach Verkauf der ersten Teilfläche des Flurstückes 30/46 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande bekannt zu machen.

 

und

 

 

 

2. Der mit Beschluss-Nr. VBE/077/654/2018/GGE gefasste Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem folgenden Wortlaut:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt zur Sicherung der Planungen für den zukünftigen Planbereich des sich in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr.  6  für das „Wohngebiet ehemalige KITA Gelbensande“ eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

                                                                

Die Veränderungssperre umfasst die Flurstücke 29/25, 29/26 sowie 30/39 bis 30/46 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande

 

Inhalt der Veränderungssperre:

1.            Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht

            beseitigt werden

2.            erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen

            Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig

            sind, dürfen nicht vorgenommen werden

 

Der Beschluss über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

ebenfalls aufzuheben.

 

Der Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist nach Verkauf der ersten Teilfläche des Flurstückes 30/46 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande bekannt zu machen.