Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:

Ist der Neubau eines Wohngebäudes im Bungalowstil in der zweiten Bebauungsreihe auf dem Flurstück 13/1 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.