Sitzung: 24.10.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:
Ist der Neubau eines Wohngebäudes im Bungalowstil in der zweiten
Bebauungsreihe auf dem Flurstück 13/1 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch
bauplanungsrechtlich zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen nach § 34 BauGB zu
erteilen.