Sitzung: 21.10.2019 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Änderung der
Außenbereichssatzung für den bebauten Bereich des Ortsteiles Niederhagen der
Gemeinde Rövershagen:
1. |
Stellungnahmen der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Änderung
der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rövershagen über den bebauten Bereich
Niederhagen sind nicht eingegangen. Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sind während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nicht
eingegangen. |
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Die Anlage mit der
Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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2. |
Aufgrund des § 35
Abs. 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S.
344), geändert am 05.07.2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), beschließt die
Gemeindevertretung die Änderung der Außenbereichssatzung über den bebauten
Bereich Niederhagen, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte, als
Satzung. |
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3. |
Die Begründung
wird gebilligt. |
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4. |
Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die
Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |