Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Änderung der Außenbereichssatzung für den bebauten Bereich des Ortsteiles Niederhagen der Gemeinde Rövershagen:

 

1.

Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rövershagen über den bebauten Bereich Niederhagen sind nicht eingegangen.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nicht eingegangen.

 

 

 

Die Anlage mit der Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

2.

Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), geändert am 05.07.2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), beschließt die Gemeindevertretung die Änderung der Außenbereichssatzung über den bebauten Bereich Niederhagen, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte, als Satzung.

 

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.