Sitzung: 07.10.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 2 „Ibenhorst“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze
durch einen geplanten Wintergarten selbst auf dem Flurstück 53/31 der Flur 2
Gemarkung Mönchhagen und somit dem beantragten Wintergarten selbst aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu
erteilen, da sich die angrenzenden Flurstücke 182 und 184 ebenfalls im Eigentum
der Familie Graack befinden.
Der Wintergarten, direkt angebunden an das Wohnhaus, gilt nicht als
Nebenanlage, deren Errichtung außerhalb der Baugrenzen möglich wäre.
Baugrenzen setzten die überbaubare Fläche des Grundstückes fest.
Die Festsetzung einer Baugrenze gehört zu den Grundzügen der Planung.
Die Überbauung der Baugrenze mit der Hauptnutzung berührt die Grundzüge
der Planung und ist städtebaulich nicht gewollt.
Eine Zustimmung würde außerdem Begehrlichkeiten anderer Bauherren wecken
und würde eine derartige Vorbildwirkung entfalten, die den gesamten B-Plan und
seine Regelungen in Frage stellt.