Sitzung: 07.10.2019 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den Mietvertrag
hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten des Multifunktionshauses - Mehrzweckraum, das Lager mit integrierter Pantry-Küche und die Toiletten.
Der Bürgermeister und mit dessen Vollmacht Frau Drews oder Herr Drews
übergibt das Mietobjekt und ist zuständig für die Übergabe der Räumlichkeiten,
Schlüsselübergabe und Nutzungsabnahme.
Mietvertrag
Multifunktionshaus
Blankenhagen
(kurzfristige
Vergabe)
zwischen der Gemeinde Blankenhagen als
Träger des Multifunktionshaues, Eichenallee 20A,
18182 Gelbensande, Tel.:
038201/5000, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Kröger
im Vertrag
Vermieter genannt
und ..........................................................................................................................
..........................................................................................................................
im Vertrag
Mieter genannt
über die Nutzung des Multifunktionshauses im Schulweg 6 in
18182 Blankenhagen.
§ 1
Vertragsobjekt
1.
Der Vermieter überlässt dem Mieter die in Abs. 2 bezeichneten Räume für
folgende Veranstaltung zur Nutzung:
Veranstaltung: |
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vom |
|
Uhr
|
bis |
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Uhr |
2.
Das Mietverhältnis umfasst die Räume des Mehrzweckgebäudes. Dazu zählen
der Mehrzweckraum, das Lager mit integrierter Pantry-Küche und die Toiletten. Über diesen Antrag und Ausnahmen entscheiden
ausschließlich der Bürgermeister bzw. seine gesetzlichen Vertreter.
3.
Der Mieter ist berechtigt, die gemieteten Räume während der Mietzeit mit
folgenden Einrichtungen, Gegenständen auszustatten:
|
|
Die Ausstattung
muss nach Ablauf der Mietzeit vom Veranstalter unverzüglich (bis ..........
Uhr) beseitigt werden.
4. Die
gemieteten Räume werden von
......................................................mit Beginn der Mietzeit
an den Mieter bzw. seinen Beauftragten .................................
übergeben.
5.
Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe der vermieteten Räume
einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus
der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche
Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird. Dem Vermieter sind
anlässlich des Abschlusses des Mietvertrages entstandene Unkosten vom Mieter zu
erstatten.
§ 2 Zahlungspflicht des Mieters
1)
Der Mietzins beträgt
a)
für Mitglieder eines eingetragenen Vereins der Gemeinde Blankenhagen 50,00 €
(mehr als 3 h
bis zu 24 h)
b)
für Nichtmitglieder eines eingetragenen Vereins der Gemeinde
Blankenhagen 100,00 €
(mehr als 3 h
bis zu 24 h)
c)
bis zu 3 Stunden – pro angefangener Stunde 10,00 €
Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten
2. Die Zahlung des Mietzinses
erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten
bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei
der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.
3.
Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der
Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb
dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.
4. Die Erhebung einer Kaution in
Höhe von 100,00 € pro Veranstaltung.
§ 3 Hausrecht
Der
Bürgermeister und mit dessen Vollmacht, Herr und Frau Drews üben im Auftrag der
Gemeinde gegenüber dem Mieter und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihren
Anordnungen ist Folge zu leisten.
§ 4 Haftung
1.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und
in unversehrtem Zustand zurückzugeben. Er haftet für jeden Schaden, der an der
Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses entsteht.
2.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen aus
Schäden freizuhalten und freizustellen, die ihm, seinem Beauftragten oder
Besuchern entstehen.
§ 5 Übergabe
der Mietsache
1.
Die Anmeldung für die Nutzung des Multifunktionshauses erfolgt maximal 6
Monate im Voraus bei der Schulsekretärin, Frau Drews, bzw. dem Hausmeister,
Herrn Drews.
2.
Die Übergabe an den Mieter erfolgt nach der Reinigung.
3.
Die Abnahme erfolgt am Tag nach der Veranstaltung.
§ 6 Besondere
Bestimmungen und Auflagen
1.
Von diesem Vertrag erhalten der Vermieter und der Mieter je eine
Ausfertigung.
2.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie als Ergänzung dieses Vertrages
schriftlich zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart werden.
3.
Der Veranstalter reinigt das Multifunktionshaus mit eigenen
Reinigungsmitteln.
4.
Jeder Veranstalter entsorgt seinen Müll selbst.
5.
Sanitär- und Verbrauchsmaterial wird von der Gemeinde gestellt.
6.
Die Versorgungsmedien Wasser, Strom, Heizung und Entwässerung stellt die
Gemeinde bereit.
7.
Die zumutbare Lärmbelästigung darf zum Schutz der Nachbarschaft nicht
überschritten werden.
§ 7 Zuwiderhandlungen
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, bei unsachgemäßer
Behandlung der Mietsache die Nutzung zu versagen.
Blankenhagen, den |
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Vermieter |
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Mieter |