Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf Grundlage des § 13 b BauGB im Anschluss an die Ortslage Albertsdorf abzulehnen, da das Entwicklungspotential von 77 Wohneinheiten für den Zeitraum 01/2017 – 12/2025 gem. Beschlussfassung des Stadt-Umland Forums über die Erste Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens im Kapitel Wohnentwicklung 2018 mit den B-Plänen 21 und 23 aufgebraucht ist.

 

 

oder

 

 

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf Grundlage des § 13 b BauGB im Anschluss an die Ortslage Albertsdorf zuzustimmen und fristwahrend einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Dem Antragsteller ist jedoch mitzuteilen ist, dass das Entwicklungspotential von 77 Wohneinheiten für den Zeitraum 01/2017 – 12/2025 gem. Beschlussfassung des Stadt-Umland Forums über die Erste Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens im Kapitel Wohnentwicklung 2018 mit den B-Plänen 21 und 23 aufgebraucht ist. Die Kosten für eine Planungsanzeige zur Abstimmung der möglichen Realisierung solch eines B-Planes bei der Raumordnungsbehörde sind vom Antragsteller zu tragen.

Sollte diese Erfolg haben, ist die Gemeinde bereit das Verfahren weiterzuführen.

Die dann anfallenden Kosten für die städtebaulichen Planungs- und Gutachterleistung trägt der Antragsteller.