Sitzung: 02.10.2019 Bauausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
1. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Antrag
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf Grundlage des § 13 b BauGB im
Anschluss an die Ortslage Albertsdorf abzulehnen, da das Entwicklungspotential von 77 Wohneinheiten
für den Zeitraum 01/2017 – 12/2025 gem. Beschlussfassung des Stadt-Umland
Forums über die Erste Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens im
Kapitel Wohnentwicklung 2018 mit den B-Plänen 21 und 23 aufgebraucht ist.
oder
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Antrag zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes auf Grundlage des § 13 b BauGB im Anschluss an die
Ortslage Albertsdorf zuzustimmen und fristwahrend einen Aufstellungsbeschluss
zu fassen.
Dem Antragsteller ist jedoch mitzuteilen ist, dass das
Entwicklungspotential von 77 Wohneinheiten für den Zeitraum 01/2017 – 12/2025
gem. Beschlussfassung des Stadt-Umland Forums über die Erste Fortschreibung des
Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens im Kapitel Wohnentwicklung 2018 mit den
B-Plänen 21 und 23 aufgebraucht ist. Die Kosten für eine Planungsanzeige zur
Abstimmung der möglichen Realisierung solch eines B-Planes bei der
Raumordnungsbehörde sind vom Antragsteller zu tragen.
Sollte diese Erfolg haben, ist die Gemeinde bereit das Verfahren
weiterzuführen.
Die dann anfallenden Kosten für die städtebaulichen Planungs- und
Gutachterleistung trägt der Antragsteller.