Sitzung: 16.09.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die
Errichtung der 2 Wohngebäude mit je 2 Wohneinheiten auf den rückwärtigen
Grundstücksteilen nach § 35 (2) BauGB abzulehnen, da sowohl die öffentlichen
Belange des Orts- und Landschaftsbildes, als auch durch das nahe Heranbauen an
den Peezer Bach, verbunden mit einer intensiven Nutzung der nicht überbauten
Grundstücksteile durch die dort Wohnenden, Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege berührt werden.