Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Errichtung der 2 Wohngebäude mit je 2 Wohneinheiten auf den rückwärtigen Grundstücksteilen nach § 35 (2) BauGB abzulehnen, da sowohl die öffentlichen Belange des Orts- und Landschaftsbildes, als auch durch das nahe Heranbauen an den Peezer Bach, verbunden mit einer intensiven Nutzung der nicht überbauten Grundstücksteile durch die dort Wohnenden, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berührt werden.