Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt auf Grundlage des § 67 (3) LBauO M-V, den Antrag zur Überschreitung der im B-Plan Nr. 2 „Ibenhorst“ festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) um 0,1 von 0,25 auf 0,35 auf dem Flurstück 53/71 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen nach § 31 (2) BauGB zuzustimmen.