Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Mönchhagen beschließt im Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramm, Kapitel Stadt-Umland – Raum-Auslegung des zweiten Entwurfs ihre zum ersten Entwurf abgegebene Stellungnahme vollumfänglich aufrecht zu erhalten und folgende Ergänzungen zuzufügen:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen weist den Planungsverband darauf hin, dass unbebaute Grundstücke im Bebauungszusammenhang, die im Geltungsbereich einer Innenbereichssatzung, z.B. in Form von Klarstellungssatzungen oder Klarstellung – und  Ergänzungssatzungen liegen , nicht dem Entwicklungskontingenten der Gemeinden anzurechnen sind.

Solche Satzungen haben keine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung.

Der Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 4 BauGB bestimmt, dass Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind. Satzungen sind keine Bauleitpläne.

Im Programmsatz Z 3.1.2 (4) steht, dass in den Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Eigenbedarf zu beschränken ist.

Mit einer Satzung wird keine Wohnbaufläche ausgewiesen, sie schafft lediglich allgemeingültiges gebietsbezogenes Baurecht nach BauGB – nicht grundsätzlich für Wohnbauflächen.

Es könnte sich ebenso um eine gewerbliche Entwicklung handeln.

Im Übrigen ist völlig unklar, ob Baulücken aus eigentumsrechtlichen Gründen überhaupt für eine Bebauung zur Verfügung stehen.

Leider hat der Landkreis diese falsche Lesart des Planungsverbandes übernommen, und kürzt die gemeindlichen Kontingente zusätzlich noch um mögliche im Bebauungszusammenhang der Gemeinden stehenden „bebaubare Lücken“, ohne dass diese als Wohnbauflächen überplant sind.

 

Die Gemeinde Mönchhagen weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ein

Großstandort Rostock – Mönchhagen als Vorrangstandort für Industrie – Und Gewerbeansiedlung hafenaffiner und anderer Unternehmen durch die Gemeinde abgelehnt wird – wie bereits in den vorangegangenen, begründeten und abgegebenen Stellungnahmen.

 

Die Gemeinde Mönchhagen lehnt begründet ebenfalls die Anbindung der Industrie-und Gewerbestandorte Poppendorf und Bentwisch an den Seehafen Rostock über eine Schwerlaststraße, die das Gemeindegebiet im Bereich zwischen Häschendorf und Mönchhagen durchschneidet ausdrücklich ab – siehe Stellungnahmen der letzten Jahre und Klageschrift vom 08.06.2017 beim OVG MV.