Sitzung: 16.09.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Mönchhagen beschließt im Rahmen der
Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramm, Kapitel Stadt-Umland –
Raum-Auslegung des zweiten Entwurfs ihre zum ersten Entwurf abgegebene
Stellungnahme vollumfänglich aufrecht zu erhalten und folgende Ergänzungen
zuzufügen:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen weist den Planungsverband darauf hin, dass unbebaute Grundstücke im Bebauungszusammenhang, die im Geltungsbereich einer Innenbereichssatzung, z.B. in Form von Klarstellungssatzungen oder Klarstellung – und Ergänzungssatzungen liegen , nicht dem Entwicklungskontingenten der Gemeinden anzurechnen sind.
Solche Satzungen haben keine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung.
Der Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 4 BauGB bestimmt, dass Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind. Satzungen sind keine Bauleitpläne.
Im Programmsatz Z 3.1.2 (4) steht, dass in den Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Eigenbedarf zu beschränken ist.
Mit einer Satzung wird keine Wohnbaufläche ausgewiesen, sie schafft lediglich allgemeingültiges gebietsbezogenes Baurecht nach BauGB – nicht grundsätzlich für Wohnbauflächen.
Es könnte sich ebenso um eine gewerbliche Entwicklung handeln.
Im Übrigen ist völlig unklar, ob Baulücken aus eigentumsrechtlichen Gründen überhaupt für eine Bebauung zur Verfügung stehen.
Leider hat der Landkreis diese falsche Lesart des Planungsverbandes übernommen, und kürzt die gemeindlichen Kontingente zusätzlich noch um mögliche im Bebauungszusammenhang der Gemeinden stehenden „bebaubare Lücken“, ohne dass diese als Wohnbauflächen überplant sind.
Die Gemeinde Mönchhagen weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ein
Großstandort Rostock – Mönchhagen als Vorrangstandort für
Industrie – Und Gewerbeansiedlung hafenaffiner und anderer Unternehmen durch
die Gemeinde abgelehnt wird – wie
bereits in den vorangegangenen, begründeten und abgegebenen Stellungnahmen.
Die Gemeinde Mönchhagen lehnt begründet ebenfalls die Anbindung
der Industrie-und Gewerbestandorte Poppendorf und Bentwisch an den Seehafen
Rostock über eine Schwerlaststraße, die das Gemeindegebiet im Bereich zwischen
Häschendorf und Mönchhagen durchschneidet ausdrücklich ab – siehe Stellungnahmen der letzten Jahre und
Klageschrift vom 08.06.2017 beim OVG MV.