Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungs- Entwurfs- und

Auslegungsbeschluss:

 

1.

 

Der Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Bentwisch soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Planungsziel ist die Änderung der Zahl der Vollgeschosse von II auf II bis III in den Baugebieten WA 1 und WA 2, ohne Änderung der festgesetzten Oberkante sowie der Verzicht auf einen weiteren Straßenbaum an die L 182 (Stralsunder Straße) zur Herstellung der verkehrlichen Anbindung. 

 

2.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 zu geben. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.