Sitzung: 12.09.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Aufstellungs- Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss:
1. |
Der Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Bentwisch soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Planungsziel ist die Änderung der Zahl der Vollgeschosse von II auf II bis III in den Baugebieten WA 1 und WA 2, ohne Änderung der festgesetzten Oberkante sowie der Verzicht auf einen weiteren Straßenbaum an die L 182 (Stralsunder Straße) zur Herstellung der verkehrlichen Anbindung. |
2. |
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
3. |
Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
4. |
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 zu geben. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |