Sitzung: 12.09.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:
Ist der Neubau von Dachgauben, Wintergarten/Terrasse, geringfügige
Erhöhung des Dachfirstes und Badeinbau im Dachgeschoss auf dem Flurstück 25/4
der Flur 2 Gemarkung Volkenshagen bauplanungsrechtlich zulässig?
nach § 34 BauGB mit dem Hinweis zuzustimmen, dass das Vorhaben noch mit
der für allgemeine Wohngebiete geltende Grundflächenzahl, vereinbaren ist.