Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist der Neubau von Dachgauben, Wintergarten/Terrasse, geringfügige Erhöhung des Dachfirstes und Badeinbau im Dachgeschoss auf dem Flurstück 25/4 der Flur 2 Gemarkung Volkenshagen bauplanungsrechtlich zulässig?

nach § 34 BauGB mit dem Hinweis zuzustimmen, dass das Vorhaben noch mit der für allgemeine Wohngebiete geltende Grundflächenzahl, vereinbaren ist.