Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

9. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom … und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 9. Änderungs- satzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde  Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 06.12.2018 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 22,94 €/ha durch den Gebührensatz 23,29 €/ha ersetzt.

 

 III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 

Bentwisch, den ………………….

 

 

                                                               Siegel

Bürgermeister

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2019 der Gemeinde Bentwisch

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2019 entsprechend der Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes

vom 20.02.2019 und 27.05.2019 insgesamt                        58.902,85 €    

                                                                                             

Verwaltungsaufwand 10%                                                            5.890,29 €                                                                                      

= Gesamtaufwand                                                                         64.793,14 €       

 

 

3. Flächenberechnung

 

Anzusetzende Gesamtfläche des                                                   2919,4956 ha            

Geltungsbereiches der Satzung                                                                     

 

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,             137,7347 ha 

die  ihren Beitrag direkt                                                                                     

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

 

= gebührenpflichtige Fläche                                                            2781,7609 ha 

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

64.793,14 € : 2781,7609 ha = 23,29 €/ha

 

Die Gebühr beträgt 23,29 €/ha.

 

 

Anlagen:

keine