Sitzung: 12.09.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
9. Änderungssatzung der
Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
vom … und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 9. Änderungs- satzung
der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 06.12.2018 wie
folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2
wird der Gebührensatz 22,94 €/ha durch den Gebührensatz 23,29 €/ha ersetzt.
III.
Diese
Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Bentwisch, den
………………….
Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2019 der Gemeinde Bentwisch
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter
Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2019 entsprechend der Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes
vom 20.02.2019 und 27.05.2019 insgesamt 58.902,85 €
Verwaltungsaufwand 10% 5.890,29 €
= Gesamtaufwand 64.793,14 €
3. Flächenberechnung
Anzusetzende Gesamtfläche des 2919,4956 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 137,7347 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2781,7609 ha
4. Ermittlung des Gebührensatzes
pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
64.793,14 € : 2781,7609 ha = 23,29 €/ha
Die Gebühr beträgt 23,29 €/ha.
Anlagen:
keine