Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, das Benehmen mit dem vorliegenden Entwurf der Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Rostock herzustellen.

 

Danach besuchen die Schülerinnen und Schüler folgende Schulen:

 

Schule:                                                                Gemeinde/Ortsteil:

Grundschule Bentwisch                               Bentwisch inkl. Albertsdorf,

                                                                        Goorstorf, Groß Kussewitz,

                                                                                              Harmstorf, Klein Bartelstorf,

                                                                        Klein Bentwisch, Klein Kussewitz,

                                                                        Neu Bartelstorf,

                                                                        Neu Harmstorf, Volkenshagen

 

Den Schülerinnen und Schülern aus den Ortsteilen Klein Kussewitz, Groß Kussewitz und Volkenshagen der Gemeinde Bentwisch wird mit Inkrafttreten dieser Satzung die Grundschule Bentwisch als örtlich zuständige Grundschule zugeordnet (statt wie bisher der Grundschule „De Likedeeler“ in Rövershagen bzw. der Grundschule Blankenhagen).

 

Für Schülerinnen und Schüler, die den regionalen und gymnasialen Bildungsgang nicht an einer kooperativen Gesamtschule (KGS Rövershagen) wünschen, sind die Regionale Schule Sanitz und das Gymnasium Sanitz als alternative Schulen vorgesehen.

 

Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die Förderschule Graal-Müritz vorgesehen.

 

 

Anlagen:

Auszug aus dem Entwurf der Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Rostock