Sitzung: 12.09.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
das Benehmen mit dem vorliegenden Entwurf der Schuleinzugsbereichssatzung des
Landkreises Rostock herzustellen.
Danach besuchen die Schülerinnen und Schüler
folgende Schulen:
Schule: Gemeinde/Ortsteil:
Grundschule Bentwisch Bentwisch inkl. Albertsdorf,
Goorstorf, Groß Kussewitz,
Harmstorf,
Klein Bartelstorf,
Klein Bentwisch,
Klein Kussewitz,
Neu Bartelstorf,
Neu Harmstorf, Volkenshagen
Den Schülerinnen und Schülern aus den
Ortsteilen Klein Kussewitz, Groß Kussewitz und Volkenshagen der Gemeinde
Bentwisch wird mit Inkrafttreten dieser Satzung die Grundschule Bentwisch als
örtlich zuständige Grundschule zugeordnet (statt wie bisher der Grundschule „De
Likedeeler“ in Rövershagen bzw. der Grundschule Blankenhagen).
Für Schülerinnen und Schüler, die den
regionalen und gymnasialen Bildungsgang nicht an einer kooperativen
Gesamtschule (KGS Rövershagen) wünschen, sind die Regionale Schule Sanitz und
das Gymnasium Sanitz als alternative Schulen vorgesehen.
Für Schülerinnen und Schüler mit dem
Förderschwerpunkt Lernen oder dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist
die Förderschule Graal-Müritz vorgesehen.
Anlagen:
Auszug aus dem Entwurf der Schuleinzugsbereichssatzung
des Landkreises Rostock