Sitzung: 02.09.2019 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt die 7. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
7. Änderungssatzung der
Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen vom … und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 7.
Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 17.09.2018 wie
folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,36 €/ha durch den
Gebührensatz 15,33 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Blankenhagen, den
………………….
Detlef Kröger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2019 der Gemeinde Blankenhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter
Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2019 entsprechend des Beitragsbescheides Wasser- und Bodenverbandes vom 20.02.2019:
Beitrag : 34.591,17 €
Verwaltungsaufwand 10% 3.459,12 €
= Gesamtaufwand 38.050,29 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 2496,9846 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 14,9593 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2482,0253 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
Beitrag: 38.050,29 € : 2482,0253 ha = 15,33 €/ha
Die Gebühr beträgt 15,33 €/ha.