Sitzung: 02.09.2019 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
im Rahmen der Fortschreibung des
Raumentwicklungsprogrammes, Kapitel
Stadt-Umland-Raum – Auslegung des zweitens Entwurfs vollumfänglich bei ihrer
zum ersten Entwurf abgegebenen Stellungnahme zu bleiben.
Die Gemeindevertretung beschließt, in Ergänzung
dessen, den Planungsverband ausdrücklich aufzufordern, die Bezugsgröße für die
Entwicklung der Gemeinden außerhalb des Stadt-Umland-Raumes ebenso der neuen
Bevölkerungsprognose anzupassen. Diese Grundlage nur für die
Stadt-Umland-Gemeinden als relevant zu betrachten entbehrt jeglicher Grundlage
und führt damit zu einer Ungleichbehandlung innerhalb des REP RR.
Weiter weist die Gemeindevertretung der
Gemeinde Blankenhagen den Planungsverband darauf hin, dass unbebaute
Grundstücke im Bebauungszusammenhang, die im Geltungsbereich einer
Innenbereichssatzung, z.B. in Form von Klarstellungssatzungen oder
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung liegen, nicht den Entwicklungskontingenten
der Gemeinden anzurechnen sind.
Solche Satzungen haben keine Anpassungspflicht
an die Ziele der Raumordnung. Der Gesetzgeber hat im § 1 Abs. 4 BauGB bestimmt,
dass Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind. Satzungen
sind keine Bauleitpläne. Im Programmsatz Z3.1.2(4) steht, dass in den Gemeinden
ohne zentralörtliche Funktion die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den
kommunalen Eigenbedarf zu beschränken ist. Mit einer Satzung wird keine
Wohnbaufläche ausgewiesen, sie schafft allgemeingültiges gebietsbezogenes Baurecht
nach BauGB – nicht grundsätzlich für Wohnbauflächen.