Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, das Benehmen mit dem vorliegenden Entwurf der Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Rostock herzustellen.

 

Danach besuchen die Schülerinnen und Schüler folgende Schulen:

 

Schule:                                                Gemeinde/Ortsteil:

Grundschule Rövershagen:                        Mönchhagen inkl. Häschendorf

                                                                               Rövershagen inkl. Behnkenhagen, Niederhagen, Oberhagen,

                                                                               Purkshof, Schwarzenpfost

                                                                              

Den Schülerinnen und Schülern aus den Ortsteilen Klein Kussewitz und Volkenshagen der Gemeinde Bentwisch wird mit Inkrafttreten dieser Satzung die Grundschule Bentwisch als örtlich zuständige Grundschule zugeordnet (statt wie bisher die Grundschule „De Likedeeler“ in Rövershagen). 

 

Für Schülerinnen und Schüler, die den regionalen und gymnasialen Bildungsgang nicht an einer koorperativen Gesamtschule (KGS Rövershagen) wünschen, sind die Regionale Schule Sanitz und das Gymnasium Sanitz als alternative Schulen vorgesehen.

 

Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die Förderschule Graal-Müritz vorgesehen.

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen weist nachdrücklich darauf hin, dass durch die Schülerbeförderung zu gewährleisten ist, dass für Schülerinnen und Schüler aus Behnkenhagen keine Ausnahmesachverhalte begründet werden.