Sitzung: 02.09.2019 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
das Benehmen mit dem vorliegenden Entwurf der Schuleinzugsbereichssatzung des
Landkreises Rostock herzustellen.
Danach besuchen die Schülerinnen und Schüler
folgende Schulen:
Schule: Gemeinde/Ortsteil:
Grundschule Rövershagen: Mönchhagen inkl. Häschendorf
Rövershagen
inkl. Behnkenhagen, Niederhagen, Oberhagen,
Purkshof,
Schwarzenpfost
Den Schülerinnen und Schülern aus den
Ortsteilen Klein Kussewitz und Volkenshagen der Gemeinde Bentwisch wird mit
Inkrafttreten dieser Satzung die Grundschule Bentwisch als örtlich zuständige
Grundschule zugeordnet (statt wie bisher die Grundschule „De Likedeeler“ in
Rövershagen).
Für Schülerinnen und Schüler, die den
regionalen und gymnasialen Bildungsgang nicht an einer koorperativen
Gesamtschule (KGS Rövershagen) wünschen, sind die Regionale Schule Sanitz und
das Gymnasium Sanitz als alternative Schulen vorgesehen.
Für Schülerinnen und Schüler mit dem
Förderschwerpunkt Lernen oder dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist
die Förderschule Graal-Müritz vorgesehen.
Die Gemeindevertretung
Rövershagen weist nachdrücklich darauf hin, dass durch die Schülerbeförderung
zu gewährleisten ist, dass für Schülerinnen und Schüler aus Behnkenhagen keine
Ausnahmesachverhalte begründet werden.