Sitzung: 02.09.2019 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen erteilt im
Zusammenhang mit dem Verkauf der Baugrundstücke im B-Plan-Gebiet 8.1 „Im
Wiesengrund II“ Belastungsvollmacht und stimmt der Eintragung einer Grundschuld
bis zu einer Höhe von 450 T€, in Einzelfällen und auf Antrag bis zu einer Höhe
von 550 T€, zzgl. bis zu 20 % Zinsen p.a. und einer einmaligen Nebenleistung
von bis zu 10 % des Grundschuldbetrages pro Grundstück zu.
Die erteilte Vollmacht darf nur vor dem
beurkundeten Notar, seinem Vertreter oder Nachfolger im Amt ausgeübt werden.
In der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde ist
aufzunehmen, dass der Gläubiger das Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit
verwerten oder behalten darf, als er tatsächliche Zahlungen mit Tilgungswirkung
auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Alle weiteren
Zweckbestimmungsvereinbarungen gelten erst nach Übergang des Eigentums am
Pfandobjekt auf den Käufer.
Außerdem ist in der
Grundpfandrechtsbestellungsurkunde sicher zu stellen, dass die Gemeinde im
Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei Zahlungsverpflichtungen
übernimmt. Der Käufer hat sich zu verpflichten, die Gemeinde von allen Kosten
und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen.
Der Beschluss VBE/891/054/2017/GRÖ vom
11.12.2017 wird aufgehoben.