Sitzung: 02.09.2019 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere
Warnow-Küste":
9. Änderungssatzung
der
Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Rövershagen vom ……. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 9.
Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der
§ 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 21.12.2018
wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 23,36 €/ha durch den
Gebührensatz 22,99 €/ha ersetzt.
In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 15,09 €/ha durch den
Gebührensatz 30,40 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Rövershagen, den ……………
Dr. Verena Schöne Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2019 der Gemeinde Rövershagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter
Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Rövershagen für das Jahr 2019 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes vom 20.02.2019 und des Änderungsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes vom 27.05.2019
ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 42.075,12 €
Verwaltungsaufwand 10% 4.207,51 €
= Gesamtaufwand 46.282,63 €
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:
13.185,32 €
Verwaltungsaufwand 10% 1.318,53 €
= Gesamtaufwand 14.503,85 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 2055.4558 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 41.9097 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2013.5461 ha
Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen
insgesamt 487.6748 ha
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 10.6210 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 477.0539 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben: 46.282,63 € : 2013.5461 ha = 22,99 €/ha
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 14.503,85 € : 477.0539 ha = 30,40 €/ha
Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 22,99 €/ha und die Gebühr für das Schöpfwerk Stromgraben beträgt 30,40 €/ha.