Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Teils des Erdgeschosses des bestehenden Zweifamilienhauses von Abstellräumen zu Friseursalon auf dem  Flurstück 62/22 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen mit dem folgenden Hinweis zu erteilen:

Der Bauherr sollte rechtzeitig versuchen die Stellplatzthematik zu klären, da im Umfeld wenig öffentliche Parkflächen zur Verfügung stehen und auf dem Grundstück selbst wenig Freiraum für Stellplätze und Fahrgassen vorhanden sind. Ein Wenden auf dem Grundstück ist auch nicht möglich, so dass schon das Erreichen bzw. Verlassen des Grundstückes für den Kundenverkehr problembehaftet ist.