Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die neue EDV-Technik für den Schülerbereich sowie den Verwaltungstrakt der Grundschule Bentwisch zu kaufen und im Anlagevermögen zu erfassen.

Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 33.750€. Das entsprechende Vergabeverfahren wird durch die Verwaltung entsprechend der Positionen der als Anlage beigefügten Kostenschätzung durchgeführt. Der Auftrag wird im Jahr 2019 ausgelöst; die Umsetzung erfolgt Anfang 2020.

Die Finanzierung der neuen EDV-Technik erfolgt aus den bereits im Haushalt 2019 in dem Produktsachkonto 1.21100-7857100 eingestellten finanziellen Mittel in Höhe von 23.000€. Diese Mittel werden in das Haushaltsjahr 2020 übertragen. Zudem stellt die Gemeinde Bentwisch im Haushalt 2020 weitere 11.000€ in diesem Produktsachkonto zur Verfügung, so dass insgesamt 34.000€ für die Anschaffung neuer EDV-Technik in der Grundschule Bentwisch zur Verfügung stehen.

Nach abgeschlossener Angebotseinholung durch die Verwaltung wird der Bürgermeister ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen.

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die neue EDV-Technik für den Schülerbereich sowie den Verwaltungstrakt der Grundschule Bentwisch zu leasen. Die EDV-Technik wird somit nicht im Anlagevermögen erfasst; es werden keine Abschreibungen gebildet.

Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 33.750€. Das entsprechende Vergabeverfahren wird durch die Verwaltung entsprechend der Positionen der als Anlage beigefügten Kostenschätzung durchgeführt. Der Auftrag wird im Jahr 2019 ausgelöst; die Umsetzung erfolgt Anfang 2020.

Die Finanzierung der EDV-Technik erfolgt aus dem Produktsachkonto 1.21100-5622000 (Grundschule – Leasing). Der Leasingzeitraum beträgt 60 Monate.

Die Gemeinde Bentwisch stellt in den Haushalt 2020 insgesamt 8.200€ (12 x 678,30€) auf dem Produktsachkonto 1.21100-5622000 zur Verfügung. Damit ist die Finanzierung gesichert.

Nach abgeschlossener Angebotseinholung durch die Verwaltung wird der Bürgermeister ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen.

 

 

Anlage:

aktuelle Kostenschätzung der Wartungsfirma