Sitzung: 25.07.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde
nach § 36 BauGB, der Voranfrage
Ist der Neubau eines Medienzentrums, Verwaltungsbaus und
Ausbildungsstätte bauplanungsrechtlich auf den Flurstücken 66/10 und 68/30 der
Flur 1 Gemarkung Harmstorf zulässig? das gemeindliche Einvernehmen nach § 34
(2) BauGB sowie dem Antrag auf Zufahrt über das Flurstück 66/10 der Flur 1
Gemarkung Harmstorf das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.