Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage

Ist der Neubau eines Medienzentrums, Verwaltungsbaus und Ausbildungsstätte bauplanungsrechtlich auf den Flurstücken 66/10 und 68/30 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf zulässig? das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 (2) BauGB sowie dem Antrag auf Zufahrt über das Flurstück 66/10 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.