Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage

-       zum Neubau von 2 Einfamilienhäusern auf den Flurstücken112/28, 116/8 und 117/3 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch,

-       verbunden mit der Anfrage ob die Zufahrt für das eine zu bebauende Teilstück, sowie des vorhandenen Wohngebäudes jeweils von den beiden Stichwegen der Straße Am Sportplatz, über das Flurstück 112/51 erfolgen kann

das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Da das Grundstück an sich nach Maßgabe des § 34 BauGB erschlossen ist, da es in ausreichender Breite an einer öffentlichen Erschließungsanlage angrenzt, ist bei Teilung des Grundstückes die gesicherte Erschließung der einzelnen neu gebildeten Grundstücke  im Bauantragsverfahren nachzuweisen.