Sitzung: 25.07.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage
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zum Neubau von 2 Einfamilienhäusern auf den
Flurstücken112/28, 116/8 und 117/3 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch,
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verbunden mit der Anfrage ob die Zufahrt für das eine zu
bebauende Teilstück, sowie des vorhandenen Wohngebäudes jeweils von den beiden
Stichwegen der Straße Am Sportplatz, über das Flurstück 112/51 erfolgen kann
das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Da das Grundstück an sich nach Maßgabe des § 34 BauGB erschlossen ist, da
es in ausreichender Breite an einer öffentlichen Erschließungsanlage angrenzt,
ist bei Teilung des Grundstückes die gesicherte Erschließung der einzelnen neu
gebildeten Grundstücke im
Bauantragsverfahren nachzuweisen.