Sitzung: 01.07.2019 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die Neufassung der Geschäftsordnung in folgenden Punkten:
§ 1 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Ladung erfolgt elektronisch unter
Mitteilung der Tagesordnung und der Sitzungsunterlagen. Als elektronische Form
ist die Nutzung des Ratsinformationssystems „Session“, mit zugangsgeschützter
Nutzerkennung zugelassen.
Das Verlangen von einzelnen Gemeindevertretern
nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Bürgermeister zu richten.
§ 16 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Mitglieder der
Gemeindevertretung und der Ausschüsse, die im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Zugang zu
vertraulichen Unterlagen, die personenbezogenen Daten enthalten, haben bzw. von
ihnen Kenntnis erlangen, dürfen solche Daten nur dem jeweiligen der
rechtmäßigen Aufgabenerfüllung dienenden Zweck verarbeiten oder offenbaren.
Personenbezogene Daten sind
Einzelangaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse einer natürlichen
Person. Hierzu zählen auch Daten, die alleine oder in
Kombination mit anderen Daten
eine Zuordnung zu einer bestimmbaren natürlichen
Person ermöglichen.
Vertrauliche Dokumente sind alle Schriftstücke oder die über das
Ratsinformationssystem zum
Abruf bereitstehenden Dateien, automatisierte
Dateien und sonstige
Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind oder
personenbezogene Daten
enthalten. Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen in
Zusammenhang stehende
handschriftliche oder andere Notizen.
In § 16 wird ein neuer Absatz 4 aufgenommen:
Bei der Nutzung von elektronischen Endgeräten dürfen aus
Sicherheitsgründen nur verschlüsselte W-LAN Netzwerke verwendet werden.
Verschlüsselte Netzwerke können nach Prüfung der Vertrauenswürdigkeit genutzt
werden. Drahtlose Schnittstellen wie W-LAN oder Bluetooth sollten bei
Nichtbenutzung deaktiviert werden. Das Endgerät muss mit einer
Sicherheitssoftware (zum Beispiel einem Anti-Viren Programm) ausgestattet sein
und Sicherheitsupdates müssen zeitnah eingespielt werden. Das Endgerät muss
passwortgeschützt sein oder über einen Fingerprint-Sensor verfügen. Die
Zugangsdaten zum Ratsinformationssystem sind - auch gegenüber
Familienangehörigen – geheim zu halten. Soweit Dokumente auf elektronischen
Endgeräten gespeichert werden, sind diese gegen Zugriffe Dritter zu schützen;
wird das elektronische Endgerät von mehreren Personen genutzt, sind die
geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen auf einem eigens eingerichteten und
passwortgesicherten Benutzerkonto abzuspeichern. Grundsätzlich sollten Daten
nur im lokal verschlüsselten und geschützten Bereich der von der Verwaltung zur
Verfügung gestellten App zum Ratsinformationssystem gespeichert werden.
In § 4 wird vorbehaltlich der technischen
Umsetzungsmöglichkeit ein neuer Absatz 4 aufgenommen:
Die Beschlussvorlagen mit sämtlichen Inhalten
für den öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung sind über die
Homepage des Amtes unter www.amt-rostocker-heide.de im Bereich
Bürgerinformation der Öffentlichkeit zugänglich.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
UND
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
dass mit der Haushaltsplanung 2020 entschieden werden soll, ob die Geräte selbst
angeschafft, ein Zuschuss gezahlt werden soll oder die Gemeinde die Endgeräte
anschafft.