Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt:

 

1.

Für die Ortslage Blankenhagen soll eine Festlegungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB aufgestellt werden.

 

2.

Der Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung für die Ortslage Blankenhagen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Der Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung ist nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.A. des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2.Hs. BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.A. des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 2.Hs. BauGB zu beteiligen.