Sitzung: 24.06.2019 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt:
1. |
Für die Ortslage Blankenhagen soll eine Festlegungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB aufgestellt werden. |
2. |
Der Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung für die Ortslage Blankenhagen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
3. |
Der Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung ist nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.A. des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2.Hs. BauGB öffentlich auszulegen. |
4. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.A. des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 2.Hs. BauGB zu beteiligen. |