Sitzung: 27.06.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Neufassung der Geschäftsordnung in folgenden Punkten:
§ 1 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Ladung erfolgt elektronisch unter
Mitteilung der Tagesordnung und der Sitzungsunterlagen. Als elektronische Form
ist die Nutzung des Ratsinformationssystems „Session“, mit zugangsgeschützter
Nutzerkennung zugelassen.
Das Verlangen von einzelnen Gemeindevertretern
nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Bürgermeister zu richten.
§ 16 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Mitglieder der
Gemeindevertretung und der Ausschüsse, die im Rahmen der Ausübung ihrer
ehrenamtlichen Tätigkeit
Zugang zu vertraulichen Unterlagen, die personenbezogenen Daten
enthalten, haben bzw. von
ihnen Kenntnis erlangen, dürfen solche Daten nur dem jeweiligen der
rechtmäßigen Aufgabenerfüllung
dienenden Zweck verarbeiten oder offenbaren.
Personenbezogene Daten sind
Einzelangaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse einer natürlichen
Person. Hierzu zählen auch Daten, die alleine oder in
Kombination mit anderen Daten
eine Zuordnung zu einer bestimmbaren natürlichen
Person ermöglichen.
Vertrauliche Dokumente sind alle Schriftstücke oder die über das
Ratsinformationssystem zum
Abruf bereitstehenden Dateien, automatisierte
Dateien und sonstige
Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind oder
personenbezogene Daten
enthalten. Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen in
Zusammenhang stehende
handschriftliche oder andere Notizen.
In § 16 wird ein neuer Absatz 4 aufgenommen:
Bei der Nutzung von elektronischen Endgeräten dürfen aus
Sicherheitsgründen nur verschlüsselte W-LAN Netzwerke verwendet werden.
Verschlüsselte Netzwerke können nach Prüfung der Vertrauens-würdigkeit genutzt
werden. Drahtlose Schnittstellen wie W-LAN oder Bluetooth sollten bei
Nichtbenutzung deaktiviert werden. Das Endgerät muss mit einer
Sicherheitssoftware (zum Beispiel einem Anti-Viren Programm) ausgestattet sein
und Sicherheitsupdates müssen zeitnah eingespielt werden. Das Endgerät muss
passwortgeschützt sein oder über einen Fingerprint-Sensor verfügen. Die
Zugangsdaten zum Ratsinformationssystem sind - auch gegenüber
Familienangehörigen – geheim zu halten. Soweit Dokumente auf elektronische
Endgeräte gespeichert werden, sind diese gegen Zugriffe Dritter zu schützen;
wird das elektronische Endgerät von mehreren Personen genutzt, sind die
geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen auf einem eigens eingerichteten und
passwortgesicherten Benutzerkonto abzuspeichern. Grundsätzlich sollten Daten
nur im lokal verschlüsselten und geschützten Bereich der von der Verwaltung zur
Verfügung gestellten App zum Ratsinformationssystem gespeichert werden.
In § 4 wird vorbehaltlich der technischen
Umsetzungsmöglichkeit ein neuer Absatz 4 aufgenommen:
Die Beschlussvorlagen mit sämtlichen Inhalten
für den öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung sind über die
Homepage des Amtes unter www.amt-rostocker-heide.de im Bereich
Bürgerinformation der Öffentlichkeit zugänglich
UND
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass die Endgeräte für die elektronische Gremienarbeit
von der Gemeinde
bereitgestellt werden und jedem Gremienmitglied 1 Leihgerät für die Dauer
der Gremienzugehörigkeit bzw. einer Legislaturperiode
kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
BZW.
von den
Gremienmitgliedern wahlweise selbst bereitgestellt werden.
Auf schriftlichen Antrag erhält jedes Gremienmitglied einen einmaligen
Betrag in Höhe
von maximal 350,00 Euro
pro Wahlperiode als Zuschuss für die Anschaffung
eines Endgerätes zur Nutzung der digitalen
Gremienarbeit. Stellt das Gremienmitglied
anschließend einen Antrag nach § 29 Absatz 1
Satz 2 KV M-V (schriftliche Ladung) ist der gewährte
Zuschuss für die restliche Zeit der
Wahlperiode anteilig pro Jahr zurück zu zahlen.
Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten
gemäß Bedarfsplanung vom Amt sind unter dem Produktsachkonto 11104.7857200
(Auszahlungen) sowie 5385300
(Abschreibungen) zu buchen und in den Nachtragshaushalt 2019 der Gemeinde
Bentwisch einzuplanen.