Sitzung: 24.06.2019 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: aufgehoben
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die Neufassung der Geschäftsordnung in folgenden Punkten:
§ 1 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Ladung erfolgt elektronisch unter
Mitteilung der Tagesordnung und der Sitzungsunterlagen. Als elektronische Form
ist die Nutzung des Ratsinformationssystems „Session“, mit zugangsgeschützter
Nutzerkennung zugelassen.
Das Verlangen von einzelnen Gemeindevertretern
nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an die Bürgermeisterin zu richten.
§ 16 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Mitglieder der
Gemeindevertretung und der Ausschüsse, die im Rahmen der
Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Zugang zu vertraulichen Unterlagen, die
personenbezogenen Daten enthalten, haben bzw. von ihnen Kenntnis erlangen,
dürfen solche Daten nur dem jeweiligen der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung
dienenden Zweck verarbeiten oder offenbaren.
Personenbezogene Daten sind
Einzelangaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse einer natürlichen
Person. Hierzu zählen auch Daten, die alleine oder in
Kombination mit anderen Daten
eine Zuordnung zu einer bestimmbaren natürlichen
Person ermöglichen.
Vertrauliche Dokumente sind alle Schriftstücke oder die über das
Ratsinformationssystem zum
Abruf bereitstehender Dateien, automatisierte
Dateien und sonstige
Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind oder
personenbezogene Daten
enthalten. Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen in
Zusammenhang stehende
handschriftliche oder andere Notizen.
In § 16 wird ein neuer Absatz 4 aufgenommen:
Bei der Nutzung von elektronischen Endgeräten dürfen aus
Sicherheitsgründen nur verschlüsselte W-LAN Netzwerke verwendet werden.
Verschlüsselte Netzwerke können nach Prüfung der Vertrauenswürdigkeit genutzt
werden. Drahtlose Schnittstellen wie W-LAN oder Bluetooth sollten bei
Nichtbenutzung deaktiviert werden. Das Endgerät muss mit einer
Sicherheitssoftware (zum Beispiel einem Anti-Viren Programm) ausgestattet sein
und Sicherheitsupdates müssen zeitnah eingespielt werden. Das Endgerät muss
passwortgeschützt sein oder über einen Fingerprint-Sensor verfügen. Die
Zugangsdaten zum Ratsinformationssystem sind - auch gegenüber
Familienangehörigen – geheim zu halten. Soweit Dokumente auf elektronische
Endgeräte gespeichert werden, sind diese gegen Zugriffe Dritter zu schützen;
wird das elektronische Endgerät von mehreren Personen genutzt, sind die
geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen auf einem eigens eingerichteten und
passwortgesicherten Benutzerkonto abzuspeichern. Grundsätzlich sollten Daten
nur im lokal verschlüsselten und geschützten Bereich der von der Verwaltung zur
Verfügung gestellten App zum Ratsinformationssystem gespeichert werden.
In § 4 wird vorbehaltlich der technischen
Umsetzungsmöglichkeit ein neuer Absatz 4 aufgenommen:
Die Beschlussvorlagen mit sämtlichen Inhalten
für den öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung sind über die
Homepage des Amtes unter www.amt-rostocker-heide.de im Bereich
Bürgerinformation der Öffentlichkeit zugänglich.
Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2020 mit der
Bereitstellung der Geräte für die elektronische Ladung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
UND
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
dass die Endgeräte für die elektronische Gremienarbeit von der Gemeinde
bereitgestellt werden und jedem Gremienmitglied 1 Leihgerät für die Dauer der
Gremienzugehörigkeit bzw. einer Wahlperiode kostenfrei zur Verfügung gestellt
wird.
Die in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten sind zu ermitteln und in den Haushalt 2020
einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0