Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt das folgende Schreiben (mit den folgenden Änderungen/Ergänzungen) und nach Unterschrift aller Gemeindevertreter an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V zu senden, um die Gemeinde von den Sanierungskosten für die ALF 7 Fläche des Osmosegeländes zu befreien:

 

 

Landesliegenschaft

Altstandort ehemaliger Holztränkplatz „Osmose Gelbensande

Altlastensanierung des nördlichen Erdwalls ALF 7

 

Hier: Entlastung der Gemeinde Gelbensande durch Übernahme der anteiligen Sanierungskosten für die Teilfläche des ALF 7

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Braun,

 

mit diesem Schreiben wenden sich die Mitglieder der Gemeindevertretung Gelbensande im Namen aller Einwohner an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V mit dem Ziel, Unterstützung bei wohl einer einmaligen Situation in einer Altlastensanierung, zu erhalten.

 

Es handelt sich dabei um den Altstandort ehemaliger Holztränkplatz „Osmose Gelbensande“, gelegen auf den Flurstücken mit der aktuellen Bezeichnung, Gemarkung Gelbensande, Flur 6, Flurstücke 23/22, 23/21, 26/10, 27/26, 26/16 und 27/21.

Mittlerweile befinden sich die Flurstücke 26/16 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande im Eigentum der Gemeinde Gelbensande bzw. das Flurstück 27/21 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande im Eigentum der Wohnungsgesellschaft Gelbensande als 100%igen Tochtergesellschaft der Gemeinde.

 

Auf den letztgenannten beiden Flurstücken liegt der größte Anteil der,  in der von der GIG mbH für die GAA mbH erstellten Gefährdungsabschätzung, als ALF 7 bezeichneten Altlastenfläche.

 

Auf dem ehemaligen Betriebsgelände „Osmose Gelbensande“ wurden über viele Jahre, bis einschließlich 1990,  Holzstämme als Masten für den Bau der Freileitungen der Deutschen Post sowie der Stromversorgung bearbeitet.

Im letzten Arbeitsgang wurden die Masten in großen Tränkbecken gegen Schädlingsbefall und Witterungseinflüsse mit chemischen Flüssigkeiten, im Wesentlichen bestehend aus Arsen, Fluorid und Chrom behandelt.

Die fertig getränkten Masten wurden dann auf Abtropfflächen über längere Zeit gelagert.

Die Produktion wurde über das ganze Jahr aufrechterhalten.

Die vorgenannten Stoffe gelten schon im Einzelnen als hochproblematisch und gesundheitsschädlich.

Aktuell sind betroffen der Wirkungspfad Boden-Wasser und, noch prekärer, Boden-Mensch.

 

Aus der abschließenden Gefährdungsabschätzung der GIG mbH aus dem Jahr 2013 wird beschrieben, dass die gesamte Wallfläche der ALF 7 aus abgeschobenem Boden aus dem Bereich des früheren Betriebsgeländes des VEB Osmose besteht.

Für den Bodenaustausch und die Entsorgung wurden damals bereits Kosten in Höhe von netto 716.000,00 € (brutto 851.704,00 €) erwartet.

 

Die Einschätzung der GIG mbH  im Jahr 2016 zu möglichen Alternativvarianten für eine Sanierung der ALF 7 Fläche, betrachtet unter dem Gesichtspunkt der Invest- und Planungskosten, möchten wir Ihnen hier nicht vorenthalten.

Sie lautet:

Bei ausschließlicher Betrachtung der Invest- und Planungskosten ist eine Sicherung der ALF 7 Fläche durch Umzäunung zwar die Kostengünstigste, der Nutzen einer solchen Maßnahme ist aber nur eng darauf begrenzt, den direkten Kontakt mit den Schadstoffen im Boden zu verhindern. Das Gefahrenpotential dieser Altlast im Hinblick auf das Grundwasser wird damit nicht vermindert. Im Vergleich mit den anderen untersuchten Varianten und im Ergebnis der Kosten-Nutzen Analyse, ist diese Variante mit Abstand am schlechtesten zu bewerten.

Denn aus den zum Standort erstellten SIWA-Prognosen ist erkennbar, dass im Fall des Erdwalls ALF 7 auch nach 30 Jahren die Auslaugung der besonders umweltrelevanten Arsenbelastung in keinem Fall abgeschlossen sein würde … Hinzukommt, dass unklar ist, ob das Immobilierungspotential des Grundwasserleiters, das derzeit dazu führt, dass die Ausdehnung der Arsen- und Fluorid-Schadstoffbahnen im Grundwasser keine 100 m abstromig des Ardwalls ALF 7 beträgt, auch bei fortgesetzt derart hohen Schadstoffausträgen, wie sie seit 1990 beobachtet werden, langfristig Bestand hat.

 

 

Nach Aussagen des StALU MM wäre eine Komplettsanierung zwar wünschenswert, die Abdeckung und die Sicherung durch eine Zaunanlage wird jedoch als ausreichend eingeschätzt.

 

Da der Wall zu 61,5 %, nach der Vermessung der Liegenschaft sogar zu ¾ der Grundfläche, auf den Flurstücken der Gemeinde liegen, kann durch die GAA der Teil, der auf der Landesliegenschaft liegt, nicht saniert werden.

Die GAA mbH avisierte der Gemeinde zum damaligen Zeitpunkt, dass die Komplettsanierung durch die GAA mbH erfolgt, eine Kostenbeteiligung der Gemeinde jedoch nur in Höhe der Kosten, die der Gemeinde für eine Sicherung durch Abdeckung und Einzäunung entstanden wäre, erfolgen soll.

 

Der Gemeinde wären bei dieser Konstellation Kosten (zum Zeitpunkt September 2016) in Höhe von 20.815,00 € inkl. der Fläche für die Wohnungsgesellschaft entstanden. Die Gemeinde Gelbensande hat seit 2017 diesen anteiligen Betrag in € als Rückstellung für umweltgefährdende Stoffe in ihrer Bilanz eingestellt.

 

Allerdings zeigt sich bereits jetzt, dass eine Zaunanlage zur Sicherung des Erdwalls denkbar ungeeignet ist.

Die vorhandene Zaunanlage, die immer noch die Grenze des Betriebsgeländes darstellt und seitens der Gemeinde erhalten wird, wird ständig durch spielende Kinder so beschädigt, dass Schlupflöcher entstehen oder der Zaun überstiegen wird.

Alle Aufklärungsgespräche mit den Kindern und Eltern, Warnschilder – für unsere Flüchtlingskinder auch in deren Heimatsprache – sind nutzlos.

Eine Einfriedung, nach Abdeckung des Walls ALF 7 als eine mögliche Schutzmaßnahme wenn keine Sanierung stattfindet, stellt damit keinen ausreichenden Schutz dar.

 

Wir als Gemeinde wissen nicht mehr, wie wir diesen – so stark kontaminierten Wall sicher vor dem Betreten schützen können, zumal bei dieser Variante eine Sicherung auch von Seiten der Landesliegenschaft dauerhaft erhalten und bewirtschaftet werden müsste.

Ob es Ihnen gelingt, die Landesliegenschaft mit dieser Altlast, die auch auf Ihrem Gelände ohne Sanierung weiterhin existiert und entsprechend zu schützen und unterhalten ist, zu veräußern, bliebe abzuwarten.

Die Abströme unterirdisch werden weiterhin auch die ansonsten sanierten Flächen tangieren. Dadurch vermischen sich Schadstoffdepots mit weniger belasteten Flächen.

Die stark schwankenden Grundwasserbelastungen durch Trockenperioden und Regenphasen tragen ihr Übriges bei.

 

Nach Informationen der GAA beträgt die reine Masse allein bei Arsen im gesamten Bereich  ca. 7 Tonnen. Ein Abbau ohne Sanierung durch natürliche Prozesse, würde Jahrhunderte dauern.

 

 

Ohne eine Komplettsanierung des ehemaligen VEB OSMOSE inkl. der zur Betriebsfläche gehörenden ALF 7, ist die Gesamtsanierung der Altlast „Osmose“ in Frage zu stellen.

 

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Allerdings veranlasst uns, außer das die Gemeinde Gelbensande die Sanierungskosten gar nicht tragen könnte, ein ganz anderer Aspekt an Sie heranzutreten, und die Kostenbeteiligung der Gemeinde an der Sanierung des Walls ALF 7 in Frage zu stellen.

 

Bis zum Jahr 2016 sind sowohl die GAA mbH und damit auch die Gemeinde Gelbensande davon ausgegangen, dass dieser sehr stark kontaminierte Erdwall, mit permanenter Auslaugung von Arsen in das Grundwasser im Rahmen der Sanierung der Landesliegenschaft „Osmose“ komplett mitsaniert wird.

Grundlage dafür war das eingezäunte Betriebsgelände, welches auch heute noch eindeutig die gesamte Fläche des ALF 7 von den Nutzungen der Gemeinde abtrennt.

 

Dokumentiert wird dies bereits in der abschließenden Gefährdungsabschätzung der GIG mbH vom 27.09.2013 als Auftragnehmer der GAA mbH.

Unter Punkt 8 heißt es:

Zitat: „Den weiteren Betrachtungen vorangestellt sei noch, dass der 2011 durchgeführte Abgleich der Abgrenzung des Standortes „Osmose Gelbensande“ mit den aktuellen Flurstückgrenzen zeigte, dass der umzäunte Bereich vor allem im Süden und Westen teilweise deutlich von den Grenzen der GSN- und landeseigenen Flurstück differiert. Während im Norden auch Flurstücke der Gemeinde Gelbensande innerhalb des Zaunes liegen, liegen die o.g. Grundstücke im Süden und Westen teilweise außerhalb des Betriebszaunes. Teilweise sind Grenzsteine im Gelände durch rot-weiße Metallpfähle markiert, die vermutlich von einer Vermessung des Grundstückes aus den 1990er Jahren stammen.

Der hochkontaminierte Wall I (ALF 7) liegt teilweise auf dem GSN- bzw. den Landesgrundstücken und teilweise auf den nördlich angrenzenden Gemeindegrundstücken …

Als Grundlage für die Bewertung wurde in Abstimmung mit dem AG das umzäunte ehemalige Betriebsgelände vereinbart“

 

Diese Entscheidung der GAA, die ehemalige Betriebsfläche der VEB Osmose (die bereits in den Anfang der 1980er Jahre durch die Errichtung der Wohnblöcke, die vor allem der Unterbringung der in der Nähe stationierten Soldaten der NVA und den Mitarbeitern des ehemaligen Düngemittelwerks in Poppendorf und Überseehafen Rostock Wohnraum bieten sollte, sowie der damit verbundenen Errichtung – hier konkret einer Polytechnischen Oberschule (POS), verkleinert wurde), als Sanierungsfläche, unabhängig der vermutlich nicht zu Ende geführten konkreten Herausmessung des verbleibenden Betriebsstandortes festzulegen, ist konsequent und richtig.

 

Dass die Gemeinde durch diese, sich Jahrzehnte hinziehende, falsche Zuordnung eines Teils des ehemaligen Betriebsgeländes der „Osmose Gelbensande“ jetzt als Zustandsstörer für die Beseitigung dieser so stark kontaminierten Fläche einstehen soll und die gesamte Restfläche, die sich auch nicht an Flurstückgrenzen festmachen lässt, durch das Land mit Bundesmitteln saniert wird, ist nicht im Sinne der Sache – nämlich die komplette Beseitigung der Kontaminationen in dem Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes inkl. der kompletten Altlastenfläche ALF 7-.

 

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Gelbensande möchten hiermit im Sinne einer sinnvollen und nachhaltigen Altlastensanierung die zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV aktivieren, eine der letzten großen Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern, die als Landesliegenschaft saniert wird, auf Grund dieser beschriebenen Besonderheit, in den Grenzen des Betriebsgeländes unabhängig von Flurstücks- und Grundstücksgrenzen kurzfristig einer Sanierung zu unterziehen und die Bereitstellung der kompletten Sanierungskosten durch das Land Mecklenburg-Vorpommern abzusichern.

 

Herzlichen Dank im Namen aller Gelbensander Bürger und Einwohner – die Gemeindevertreter der Gemeinde Gelbensande: