Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt die Erschließungsplanung für das B-Plangebiet Nr.21 „Wohngebiet westlich der L 182/ Stralsunder Straße und nördlich des Hotels An der Hasenheide“ mit folgenden Ausbauparametern:

 

 

1. Allgemeine Angaben

Vorhaben:                                              Erschließung B-Plan Nr. 21

                                                               Nördlich der Hasenheide, in der Gemeinde Bentwisch

Erschließungsträger:                              Bentwisch GmbH

Planungsbüro:                                        Ingenieurbüro Voss & Muderack GmbH

Kreis:                                                      Landkreis Rostock

Gemeinde/Gemeinde:                           Gemeinde Bentwisch

 

2. Veranlassung

Die Gemeinde Bentwisch beabsichtigt das Wohngebiet Nr. 21 zu erschließen. Der B- Plan wurde vom Büro BSD, vertreten durch Herrn Bohm, aus Rostock erarbeitet.

Es sollen auf 37 Grundstücken Einfamilien- und Reihenhäuser entstehen. In der Erschließungs- planung soll eine spätere Erweiterung im Norden, auf dem Flurstuck 135/3, berücksichtigt werden.

Die Erschließungsarbeiten sollen in diesem Sommer beginnen und Sommer 2020 abgeschlossen sein.

 

3. Lage und derzeitiger Zustand

Die Fläche liegt am Gemeinderand von Bentwisch. Sie hat eine Größe von ca. 3,95 ha. Das

B – Plangebiet wird begrenzt

im Norden :            durch freie Feldflur

im Osten :               durch die L 182 / Stralsunder Straße

im Süden :              durch das Hotel An der Hasenheide

im Westen :            durch das Hotel An der Hasenheide bzw. freie Feldflur

Die Fläche beinhaltet die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke mit einer Größe von ca. 2,6 ha.

 

4. Umfang der zu erbringenden Leistungen

Die Erschließungsplanung beinhaltet die innere und äußere Erschließung des B- Plangebietes 21 der

Gemeinde Bentwisch.

Die Planung umfasst folgende Gewerke:

Verkehrsanlagen

Straßenbeleuchtung

Geländeregulierungen im öffentlichen und privaten Bereich

Freianlagen

Trinkwasserversorgung, einschl. Hausanschlussleitungen bis 1m auf das Grundstück,

Schmutzwasserkanalisation einschl. Hausanschlussleitungen bis 1m auf das Grundstück,

Regenwasserkanalisation einschließlich Hausanschlussleitungen bis 1 m auf das Grundstück

Erdarbeiten für Gas, Energie und Telekom

Planungsleistungen

 

4.1 Verkehrsflächen

Das zukünftige Wohngebiet wird von der Landesstraße 182 aus erschlossen. Von der Planstraße A wird sowohl das derzeitig beplante Wohngebiet als auch eine Erweiterungsfläche erschlossen.

- Anbindung B-Plan-Gebiet an die Landessstraße 182

Die geplante Zufahrt befindet sich an der Landesstraße 182 (L 182), an der freien Strecke und nicht in

einer Ortslage. Das bedeutet für die Planung, dass für die Anbindung des B-Plan-Gebietes an die L 182 die Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) gilt. Nach der RIN entspricht die L 182 der Straßenkategorie LS IV. Daraus ergibt sich nach der RAL die Entwurfsklasse EKL 4.

 

 

Bild 2: Straßenkategorie nach RIN und Geltungsbereich der RAL (RAL 2012, Tabelle 1)

 

Entsprechend der Entwurfsklasse sind Einsatzbereiche, welche der für die Verkehrsführung und die herzustellenden Knotenpunktarten (Einmündung) in der RAL festgelegt.

Gemäß EKL 4 wäre ein Linksabbiegetyp LA4 ausreichend. Der Typ LA4 besteht aus einem Aufstellbereich und einer Verziehungsstrecke. Diesem LA4 wird jedoch seitens der unteren Verkehrsbehörde nicht zugestimmt. Des Weiteren befindet sich an der westlichen Seite der L 182 ein straßenbegleitender Geh- und Radweg. Aus zuvor genannten Gründen wird als Kompromiss der Linksabbiegetyp LA3 gewählt.

 

 

Bild 2: Linksabbiegetypen nach RAL (RAL 2012, Tabelle 27)

 

Aus Tabelle 30 der RAL ist der Einsatzbereich für den Rechtsabbiegetyp abzuleiten. Daraus ergibt sich für die Entwurfsklasse 4 der Rechtsabbiegetyp RA6 sowie der zugehörige Zufahrttyp für Kreuzungen (Einmundung) KE6. Aufgrund des straßenbeleitenden Geh-/Radweges an der Straßenseite der Einmündung ist der Rechtsabbiegetyp RA5 mit zugehörigem Zufahrttyp KE5 erforderlich.

Grund: Werden Radfahrer und Fußgänger auf einem Sonderweg (Geh-/Radweg) parallel zur übergeordneten Fahrbahn (L 182) über die untergeordnete Zufahrt (Planstraße A) geführt, soll die Querung nah zur übergeordneten Fahrbahn auf einer für den Radverkehr bevorrechtigten Furt über einen kleinen Tropfen erfolgen.

Für die Anlage des Linksabbiegestreifens auf der L 182 ist die Aufweitung der Landesstraße um 2,75 m notwendig. In diesem Zuge muss die Linienführung des Geh-/Radweges angepasst werden.

 

 

- Planstraßen

In der Begründung zum B-Plan Nr. 21 werden für die öffentlichen Straßenverkehrsflächen Straßenquerschnitte empfohlen. Diesen Empfehlungen wurde weitestgehend entsprochen. Lediglich in Planstraße A wurde die Gehwegbreite zugunsten der Fahrbahnbreite um 0,50 m verringert.

 

Bild 4: empfohlener Straßenquerschnitt Planstraße A

 

Geplanter Straßenquerschnitt von links nach rechts (Zufahrt L 182, Begegnungsfall Lkw/Lkw):

                0,50 m Bankett, einschließlich Bordstein

                2,50 m Gehweg, einschl. Sicherheitstrennstreifen und Bordstein

                0,33 m Rinne aus Beton-Pflastersteinen; 2-zeilig; für Entwässerung

                ≥5,84 m Fahrbahn, Asphalt (Radfahrer, Kfz); Knotenpunktausbildung

                0,33 m Rinne aus Beton-Pflastersteinen; 2-zeilig; für Entwässerung

                1,00 m Bankett, einschließlich Bordstein

                ≥10,50 m Gesamtbreite (Einmündung mit kleinem Tropfen)

 

Die Baugrundstücke des B-Plan-Gebietes werden von Süd nach Nord über die Planstraßen C – B – D

sowie über eine Ringstraße B erschlossen. Am Ende von Planstraße C und D befinden sich Wendeanlagen (Wendehammer) für 3-achsige Müllfahrzeuge.

Eine Erweiterung des B-Plan-Gebietes ist über Planstraße D in nördliche Richtung möglich.

Die Fahrbahnbreite der Planstraßen B, C, und D beträgt 4,75 m. Der danebenliegende 2,0 m breite

Gehweg ist für Pkw überfahrbar befestigt.

 

Zur Aufnahme der Leuchten, Grenzsteine und Rückenstutzen wird ein ca. 0,5 m bzw. 1,0 m breiter Bankettstreifen angeordnet.

Die Fahrbahnen werden in Asphaltbauweise befestigt. Zur besseren Wasserführung sind Bordrinnen angeordnet.

Straßenbegleitend verläuft einseitig der Planstraßen ein Gehweg, die Befestigung erfolgt mit

Betonsteinpflaster. Beidseitig erfolgt die Einfassung der Fahrbahn mit Borden.

Der Ausbau der Planstraßen erfolgt gemäß RSTO 12 in der Belastungsklasse Bk0,3.

Die Planstraße A wird aufgrund der zu erwartenden höheren Verkehrsbelastung (Zufahrtsstraße) in Belastungsklasse Bk1,0 hergestellt. Aufgrund des vorhandenen Untergrundes ist ein Bodenaustausch von 30 cm Dicke  erforderlich.

 

- Wohnwege

Zur Erschließung innen liegender Baugrundstücke sowie zum Erreichen geplanter Carportstandorte sind Wohnwege herzustellen. Die befestigte Regelbreite beträgt 3,5 m. An jeder Seite befindet sich ein 0,5m breites Bankett.

Die Befestigung erfolgt mit Betonpflaster, welches beidseitig mit Tiefborde eingefasst ist.

 

- Parkflächen

An Planstraße C befinden sich 2 mal 5 Parkstände in Senkrechtaufstellung. Des Weiteren sind entlang der Planstraßen C, B und D Längsparkstände für jeweils 3 Pkw angeordnet. Die Befestigung erfolgt ebenfalls mit Betonpflaster. Die Parkstandsbreite beträgt 2,0 m bzw. 2,8 m.

 

- Selbständig geführte Gehwege

Zwischen dem Plangebiet (Wendeanlage Planstraße C) und dem jetzigen Wohngebiet „Hasenheide“ ist ein Fußweg herzustellen. Er dient der fußläufigen Verbindung beider Wohngebiete. In Richtung

L 182 ist ein Fußweg von der südlichen Wohnstraße geplant. Über beide Fußwegverbindungen

können die Ortslage Bentwisch bzw. die Haltestellen des OPNV am Feuerwehrhaus, in der Stralsunder Straße bzw. am Bahnhof ohne große Umwege erreicht werden.

Die Befestigung erfolgt mit Betonpflaster, welches das mit Kantensteine aus Beton eingefasst ist.

 

 

Straßenentwässerung

Im Zuge des Knotenpunktausbaus ist es erforderlich, den überbauten Straßenseitengraben wieder zu

verbinden. Hierfür wird ein Seitendurchlass DN 300 aus Kunststoff verlegt. Der vorhandene Straßenseitengraben ist davor und dahinter zu profilieren, damit das Wasser abfließen kann. Für Unterhaltungszwecke dient ein Kontrollschacht, der im Tropfen der Einmündung angeordnet ist.

Die Straßenentwässerung erfolgt in den Planstraßen über Straßenabläufe in eine neu zu verlegende

Regenwasserleitung die auch der Grundstücksentwässerung dient. Die Straßenabläufe sind in der Ermittlung des Kostenrahmens Bestandteil der Ermittlung des Kostenrahmens Straßenbau. Auf Grund des geringen Gefälles wird in Teilbereichen mit einer Pendelrinne gerechnet.

 

Straßenbeleuchtung

Zur Beleuchtung der Planstraßen sind LED-Lampen von Leipziger Leuchten vorgesehen. Lichtpunkthöhe 4,5 m. Dieser Lampentyp ist in der Gemeinde Bentwisch bereits vorhanden. Des Weiteren ist ein Beleuchtungsschrank notwendig.

 

4.2 Grünausgleich

Wird entsprechend der Begründung zum B-Plan Nr. 21 der Gemeinde Bentwisch ausgeführt.

 

4.3 Wasserversorgung

Die Wasserversorgung erfolgt aus dem öffentlichen Trinkwassernetz. Die Anlagen befinden sich im Eigentum des WWAV und werden durch die Nordwasser GmbH betrieben. Anschlusspunkte befinden sich in der Straße „An der Hasenheide“ bzw. im Ginsterring.

Um die Versorgung zu gewährleisten, bedarf es zusätzlich zu den Anbindungen, einen Ringschluss

zwischen zwei vorhandenen TW-Versorgungsleitungen im Zentrum der Ortschaft Bentwisch. Der Ringschluss beinhaltet die Querung der Stralsunder Straße in Hohe „Börgerhus“.

Die Trinkwasserleitung wird aus PE-HD-Rohren hergestellt. Von der Hauptleitung aus werden die Anschlüsse auf die Wohngrundstücke gelegt.

Es sind insgesamt 1.080 m Hauptleitung innerhalb und außerhalb und 300 m Hausanschlussleitungen

zu verlegen.

Die vorhandenen zwei Hausanschlussleitungen, zur Versorgung der Grundstücke „Ruch“, laufen derzeit parallel zur Landestraße im Bereich WA1 und WA2 und werden an die geplante TW-Leitung, am nördlichen Wendehammer, eingebunden.

 

4.4 Löschwasser

Der Löschwasserbedarf wird aus dem öffentlichen Trinkwassernetz über einen Hydranten entnommen.

Hierfür ist eine Dimensionsvergrößerung der vorh. TW-Leitung in der Stralsunder Straße erforderlich.

Der betroffene Abschnitt erstreckt sich vom „Börgerhus“ bis zur Einmündung in die Straße „An

der Hasenheide“.

Ein Teil der Dimensionsvergrößerung erfolgte bereits im Zuge des Bauvorhabens „Am Sportplatz“ in diesem Jahr. Der restliche Leitungsabschnitt wird durch eine geschlossen Verlegung in der Trasse des straßenbegleitenden Gehweges erfolgen.

 

4.5. Schmutzwasserentsorgung

Das Schmutzwasser wird in das zentrale öffentliche Netz eingeleitet und über die bestehenden Anlagen zur Kläranlage transportiert.

Die Anlagen befinden sich im Eigentum des WWAV und werden durch die Nordwasser GmbH betrieben. Im Wohngebiet muss eine Pumpstation gebaut werden. Der gepl. SW-Kanal wird tiefenmäßig so positioniert, dass auch das Erweiterungsgebiet darüber entsorgt werden kann.

Innerhalb des Wohngebietes erfolgt die Schmutzwasserentsorgung über Sammelleitungen aus

Pp-Rohren, welche in der Dimension DN200 verlegt werden. Über Abzweiger werden Hausanschlusslleitungen DN 150 angeschlossen. Die Hausanschlussleitungen werden bis an die jeweilige Grundstücksgrenze geführt.

Insgesamt sind ca. 520 m Schmutzwasserhauptleitungen im Wohngebiet zu verlegen. Für die geplanten 37 Grundstücke ist die Verlegung von ca. 300 m Hausanschlussleitungen notwendig. Zur Ableitung sind 100m Druckrohrleitung zu verlegen. Außerhalb erfolgt der Anschluss an den vorh. SW-Kanal im Ginsterring.

Parallel zu obengenannten TW-Hausanschlussleitungen der Grundstücke „Ruch“ verläuft zusätzlich

eine private SW-Druckrohrleitung (Fam. Ruch). Diese wird an den gepl. SW-Kanal in Höhe der nördlichen Wendeanlage angebunden.

 

4.6 Regenwasserentsorgung

Wasserableitung innerhalb des B – Plan - Gebietes

Gemäß Baugrundgutachten von Heidenlabor GmbH aus Roggentin ist eine Versickerung des auf den

Wohngrundstücken und den Straßenflächen anfallenden Niederschlagswasser nicht möglich.

Innerhalb des Wohngebietes erfolgt die Regenwasserentsorgung über Sammelleitungen aus PP- und Betonrohren, welche in den Dimensionen von DN 250 bis DN 600 verlegt werden. Über Sattelstücke und Abzweiger werden die Hausanschlussleitungen DN 150 angeschlossen. Die Hausanschlussleitungen werden 1,0 m hinter die jeweilige Grundstücksgrenze gelegt.

Insgesamt sind ca. 1000 m Regenwasserhauptleitungen inkl. der Kanäle in den privaten Wohnwegen

WA1 und WA2 innerhalb des B-Plan-Gebietes zu verlegen. Für die geplanten 37 Grundstücke ist die Verlegung von ca. 300 m Hausanschlussleitungen notwendig.

Vor Übergabe des Regenwassers in die Vorflutleitung 27/3 wird ein Regenrückhaltebecken gebaut, welches die Einleitmenge in die Vorflutleitung auf 20 l/s reduziert. Die Einleitstelle befindet sich auf einer Grünfläche im Ginsterring.

 

Wasserableitung auserhalb des B-Plan-Gebietes

Der Vorfluter 27/3 bildet die Hauptvorflut. Derzeit plant der WBV die Erneuerung der Vorflutleitung oberhalb des Hotels „An der Hasenheide“ BA 2. Die Vorplanung ist nachrichtlich schwarz und ohne Beschriftung dargestellt.

 

4.7 Geländeauffüllung

Auf Grund der Höhenlagen der Planstraßen B und D müssen Teile des Wohngebietes aufgefüllt werden. Die Auffüllungen sind notwendig um den Anschluss an die Regenwasserkanalisation an der Grundstücksgrenze in 1 Meter Tiefe zu gewährleisten. Die Höhe der Auffüllung beträgt bis zu 0,70 m.

 

4.8 Spielplatz

Die Kosten für einen Spielplatz sind nicht Bestandteil der Ermittlung des Kostenrahmens. Ein Spielplatz ist im B-Plangebiet nicht vorgesehen.

 

4.9 Lärmschutz

Für die Baufelder QA 1 und WA 2 sind entlang der Landesstraße 182 Flächen für Gemeinschaftsgaragen geplant. Sie dienen der Unterbringung des Stellplatzbedarfs der Grundstücke. Es ist eine Kombination aus Carportgarage mit rückwärtiger Lärmschutzwand vorgesehen (nicht Bestandteil der Erschließung).

Im Süden des Plangebietes sowie südlich der Planstraße „A“ und im Norden des Plangebietes sind öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Lärmschutz“ festgesetzt worden. Sie dienen der Unterbringung von begrünten Lärmschutzwällen in Kombination mit Lärmschutzwänden. Die Höhe des Erdwalls beträgt 2,0 m, die Höhe der Lärmschutzwand ebenfalls 2,0 m.

 

4.10 Elektroplanung

Der Erschließungsträger steht in Verhandlung mit dem Stromversorger (E.DIS) und wird mit diesen einen gesonderten Erschließungsvertrag abschließen. Das Stromversorgungskabel wird im Wohngebiet hauptsächlich im gepflasterten Gehweg verlegt. Die Anbindung an das öffentliche Netz erfolgt über die vorhandenen Anlagen in der Straße „An der Hasenheide“. Für die Versorgung des Wohngebietes wird zusätzlich ein Trafo am südlichen Wendehammer geplant.

Die Erdarbeiten innerhalb des B-Plan-Gebietes werden in der Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

4.11 Gasversorger

Der Erschließungsträger steht in Verhandlung mit dem Gasversorger (Stadtwerke Rostock AG) und wird mit diesem einen gesonderten Erschließungsvertrag abschließen. Die Versorgungsleitung wird im Wohngebiet hauptsachlich im gepflasterten Gehweg verlegt. Der Anbindepunkt an das öffentliche Netz ist derzeit noch nicht vom Versorger festgelegt.

Die Erdarbeiten innerhalb des B-Plan-Gebietes werden in der Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

4.12 Telekom

Der Erschließungsträger steht in Verhandlung mit zwei Versorgern und wird mit diesen einen gesonderten Erschließungsvertrag abschließen. Das Versorgungskabel wird im Wohngebiet hauptsächlich im gepflasterten Gehweg verlegt. Der Anbindepunkt an das öffentliche Netz wird voraussichtlich in der Straße „An der Hasenheide“ liegen.

Die Erdarbeiten innerhalb des B-Plan-Gebietes werden in der Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

 

4.13 Schadstoffbeseitigung / kontaminierter Boden

Laut Baugrundgutachten entspricht der im Baugebiet befindliche Boden der Zuordnungsgruppe Z0 und unterliegt damit keinen eingeschränkten Einbaubedingungen.

Die Kosten sind in der Ermittlung des Kostenrahmens nicht enthalten.