Sitzung: 23.05.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt die
Erschließungsplanung für das B-Plangebiet Nr.21 „Wohngebiet westlich der L 182/
Stralsunder Straße und nördlich des Hotels An der Hasenheide“ mit folgenden
Ausbauparametern:
1. Allgemeine Angaben
Vorhaben: Erschließung
B-Plan Nr. 21
Nördlich
der Hasenheide, in der Gemeinde Bentwisch
Erschließungsträger: Bentwisch GmbH
Planungsbüro: Ingenieurbüro
Voss & Muderack GmbH
Kreis: Landkreis
Rostock
Gemeinde/Gemeinde: Gemeinde Bentwisch
2. Veranlassung
Die Gemeinde Bentwisch
beabsichtigt das Wohngebiet Nr. 21 zu erschließen. Der B- Plan wurde vom Büro
BSD, vertreten durch Herrn Bohm, aus Rostock erarbeitet.
Es sollen auf 37
Grundstücken Einfamilien- und Reihenhäuser entstehen. In der Erschließungs-
planung soll eine spätere Erweiterung im Norden, auf dem Flurstuck 135/3,
berücksichtigt werden.
Die
Erschließungsarbeiten sollen in diesem Sommer beginnen und Sommer 2020
abgeschlossen sein.
3. Lage und derzeitiger Zustand
Die Fläche liegt am
Gemeinderand von Bentwisch. Sie hat eine Größe von ca. 3,95 ha. Das
B – Plangebiet wird
begrenzt
im Norden : durch freie Feldflur
im Osten : durch die L 182 / Stralsunder
Straße
im Süden : durch das Hotel An der Hasenheide
im Westen : durch das Hotel An der Hasenheide
bzw. freie Feldflur
Die Fläche beinhaltet
die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke mit einer Größe von ca. 2,6 ha.
4. Umfang der zu erbringenden Leistungen
Die Erschließungsplanung
beinhaltet die innere und äußere Erschließung des B- Plangebietes 21 der
Gemeinde Bentwisch.
Die Planung umfasst
folgende Gewerke:
Verkehrsanlagen
Straßenbeleuchtung
Geländeregulierungen im öffentlichen und
privaten Bereich
Freianlagen
Trinkwasserversorgung, einschl.
Hausanschlussleitungen bis 1m auf das Grundstück,
Schmutzwasserkanalisation einschl.
Hausanschlussleitungen bis 1m auf das Grundstück,
Regenwasserkanalisation einschließlich
Hausanschlussleitungen bis 1 m auf das Grundstück
Erdarbeiten für Gas, Energie und Telekom
Planungsleistungen
4.1 Verkehrsflächen
Das zukünftige
Wohngebiet wird von der Landesstraße 182 aus erschlossen. Von der Planstraße A wird sowohl das derzeitig
beplante Wohngebiet als auch eine Erweiterungsfläche erschlossen.
- Anbindung
B-Plan-Gebiet an die Landessstraße 182
Die geplante Zufahrt
befindet sich an der Landesstraße 182 (L 182), an der freien Strecke und nicht
in
einer Ortslage. Das
bedeutet für die Planung, dass für die Anbindung des B-Plan-Gebietes an die L
182 die Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) gilt. Nach der RIN
entspricht die L 182 der Straßenkategorie LS IV. Daraus ergibt sich nach der
RAL die Entwurfsklasse EKL 4.
Bild 2: Straßenkategorie
nach RIN und Geltungsbereich der RAL (RAL 2012, Tabelle 1)
Entsprechend der
Entwurfsklasse sind Einsatzbereiche, welche der für die Verkehrsführung und die
herzustellenden Knotenpunktarten (Einmündung) in der RAL festgelegt.
Gemäß EKL 4 wäre ein
Linksabbiegetyp LA4 ausreichend. Der Typ LA4 besteht aus einem Aufstellbereich
und einer Verziehungsstrecke. Diesem LA4 wird jedoch seitens der unteren
Verkehrsbehörde nicht zugestimmt. Des Weiteren befindet sich an der westlichen
Seite der L 182 ein straßenbegleitender Geh- und Radweg. Aus zuvor genannten
Gründen wird als Kompromiss der Linksabbiegetyp LA3 gewählt.
Bild 2:
Linksabbiegetypen nach RAL (RAL 2012, Tabelle 27)
Aus Tabelle 30 der RAL
ist der Einsatzbereich für den Rechtsabbiegetyp abzuleiten. Daraus ergibt sich
für die Entwurfsklasse 4 der Rechtsabbiegetyp RA6 sowie der zugehörige
Zufahrttyp für Kreuzungen (Einmundung) KE6. Aufgrund des straßenbeleitenden
Geh-/Radweges an der Straßenseite der Einmündung ist der Rechtsabbiegetyp
RA5 mit zugehörigem Zufahrttyp KE5 erforderlich.
Grund: Werden Radfahrer
und Fußgänger auf einem Sonderweg (Geh-/Radweg) parallel zur übergeordneten
Fahrbahn (L 182) über die untergeordnete Zufahrt (Planstraße A) geführt, soll
die Querung nah zur übergeordneten Fahrbahn auf einer für den Radverkehr
bevorrechtigten Furt über einen kleinen Tropfen erfolgen.
Für die Anlage des
Linksabbiegestreifens auf der L 182 ist die Aufweitung der Landesstraße um 2,75
m notwendig. In diesem Zuge muss die Linienführung des Geh-/Radweges angepasst werden.
- Planstraßen
In der Begründung zum
B-Plan Nr. 21 werden für die öffentlichen Straßenverkehrsflächen
Straßenquerschnitte empfohlen. Diesen Empfehlungen wurde weitestgehend
entsprochen. Lediglich in Planstraße A wurde die Gehwegbreite zugunsten der
Fahrbahnbreite um 0,50 m verringert.
Bild 4: empfohlener
Straßenquerschnitt Planstraße A
Geplanter
Straßenquerschnitt von links nach rechts (Zufahrt L 182, Begegnungsfall
Lkw/Lkw):
0,50 m Bankett, einschließlich Bordstein
2,50 m Gehweg, einschl. Sicherheitstrennstreifen und
Bordstein
0,33 m Rinne aus Beton-Pflastersteinen; 2-zeilig; für
Entwässerung
≥5,84 m Fahrbahn, Asphalt (Radfahrer, Kfz); Knotenpunktausbildung
0,33 m Rinne aus Beton-Pflastersteinen; 2-zeilig; für
Entwässerung
1,00 m Bankett, einschließlich Bordstein
≥10,50 m Gesamtbreite (Einmündung mit kleinem
Tropfen)
Die Baugrundstücke des
B-Plan-Gebietes werden von Süd nach Nord über die Planstraßen C – B – D
sowie über eine
Ringstraße B erschlossen. Am Ende von Planstraße C und D befinden sich
Wendeanlagen (Wendehammer) für 3-achsige Müllfahrzeuge.
Eine Erweiterung des
B-Plan-Gebietes ist über Planstraße D in nördliche Richtung möglich.
Die Fahrbahnbreite der
Planstraßen B, C, und D beträgt 4,75 m. Der danebenliegende 2,0 m breite
Gehweg ist für Pkw
überfahrbar befestigt.
Zur Aufnahme der
Leuchten, Grenzsteine und Rückenstutzen wird ein ca. 0,5 m bzw. 1,0 m breiter
Bankettstreifen angeordnet.
Die Fahrbahnen werden in
Asphaltbauweise befestigt. Zur besseren Wasserführung sind Bordrinnen
angeordnet.
Straßenbegleitend
verläuft einseitig der Planstraßen ein Gehweg, die Befestigung erfolgt mit
Betonsteinpflaster.
Beidseitig erfolgt die Einfassung der Fahrbahn mit Borden.
Der Ausbau der
Planstraßen erfolgt gemäß RSTO 12 in der Belastungsklasse Bk0,3.
Die Planstraße A wird
aufgrund der zu erwartenden höheren Verkehrsbelastung (Zufahrtsstraße) in
Belastungsklasse Bk1,0 hergestellt. Aufgrund des vorhandenen Untergrundes ist
ein Bodenaustausch von 30 cm Dicke
erforderlich.
- Wohnwege
Zur Erschließung innen
liegender Baugrundstücke sowie zum Erreichen geplanter Carportstandorte sind
Wohnwege herzustellen. Die befestigte Regelbreite beträgt 3,5 m. An jeder Seite
befindet sich ein 0,5m breites Bankett.
Die Befestigung erfolgt
mit Betonpflaster, welches beidseitig mit Tiefborde eingefasst ist.
- Parkflächen
An Planstraße C befinden
sich 2 mal 5 Parkstände in Senkrechtaufstellung. Des Weiteren sind entlang der
Planstraßen C, B und D Längsparkstände für jeweils 3 Pkw angeordnet. Die
Befestigung erfolgt ebenfalls mit Betonpflaster. Die Parkstandsbreite beträgt
2,0 m bzw. 2,8 m.
- Selbständig geführte
Gehwege
Zwischen dem Plangebiet
(Wendeanlage Planstraße C) und dem jetzigen Wohngebiet „Hasenheide“ ist ein
Fußweg herzustellen. Er dient der fußläufigen Verbindung beider Wohngebiete. In
Richtung
L 182 ist ein Fußweg von
der südlichen Wohnstraße geplant. Über beide Fußwegverbindungen
können die Ortslage
Bentwisch bzw. die Haltestellen des OPNV am Feuerwehrhaus, in der Stralsunder
Straße bzw. am Bahnhof ohne große Umwege erreicht werden.
Die Befestigung erfolgt
mit Betonpflaster, welches das mit Kantensteine aus Beton eingefasst ist.
Straßenentwässerung
Im Zuge des
Knotenpunktausbaus ist es erforderlich, den überbauten Straßenseitengraben
wieder zu
verbinden. Hierfür wird
ein Seitendurchlass DN 300 aus Kunststoff verlegt. Der vorhandene
Straßenseitengraben ist davor und dahinter zu profilieren, damit das Wasser
abfließen kann. Für Unterhaltungszwecke dient ein Kontrollschacht, der im
Tropfen der Einmündung angeordnet ist.
Die Straßenentwässerung
erfolgt in den Planstraßen über Straßenabläufe in eine neu zu verlegende
Regenwasserleitung die
auch der Grundstücksentwässerung dient. Die Straßenabläufe sind in der
Ermittlung des Kostenrahmens Bestandteil der Ermittlung des Kostenrahmens
Straßenbau. Auf Grund des geringen Gefälles wird in Teilbereichen mit einer
Pendelrinne gerechnet.
Straßenbeleuchtung
Zur Beleuchtung der
Planstraßen sind LED-Lampen von Leipziger Leuchten vorgesehen. Lichtpunkthöhe
4,5 m. Dieser Lampentyp ist in der Gemeinde Bentwisch bereits vorhanden. Des
Weiteren ist ein Beleuchtungsschrank notwendig.
4.2 Grünausgleich
Wird entsprechend der
Begründung zum B-Plan Nr. 21 der Gemeinde Bentwisch ausgeführt.
4.3 Wasserversorgung
Die Wasserversorgung
erfolgt aus dem öffentlichen Trinkwassernetz. Die Anlagen befinden sich im
Eigentum des WWAV und werden durch die Nordwasser GmbH betrieben.
Anschlusspunkte befinden sich in der Straße „An der Hasenheide“ bzw. im
Ginsterring.
Um die Versorgung zu
gewährleisten, bedarf es zusätzlich zu den Anbindungen, einen Ringschluss
zwischen zwei
vorhandenen TW-Versorgungsleitungen im Zentrum der Ortschaft Bentwisch. Der
Ringschluss beinhaltet die Querung der Stralsunder Straße in Hohe „Börgerhus“.
Die Trinkwasserleitung
wird aus PE-HD-Rohren hergestellt. Von der Hauptleitung aus werden die
Anschlüsse auf die Wohngrundstücke gelegt.
Es sind insgesamt 1.080
m Hauptleitung innerhalb und außerhalb und 300 m Hausanschlussleitungen
zu verlegen.
Die vorhandenen zwei
Hausanschlussleitungen, zur Versorgung der Grundstücke „Ruch“, laufen derzeit
parallel zur Landestraße im Bereich WA1 und WA2 und werden an die geplante
TW-Leitung, am nördlichen Wendehammer, eingebunden.
4.4 Löschwasser
Der Löschwasserbedarf
wird aus dem öffentlichen Trinkwassernetz über einen Hydranten entnommen.
Hierfür ist eine
Dimensionsvergrößerung der vorh. TW-Leitung in der Stralsunder Straße
erforderlich.
Der betroffene Abschnitt
erstreckt sich vom „Börgerhus“ bis zur Einmündung in die Straße „An
der Hasenheide“.
Ein Teil der
Dimensionsvergrößerung erfolgte bereits im Zuge des Bauvorhabens „Am
Sportplatz“ in diesem Jahr. Der restliche Leitungsabschnitt wird durch eine
geschlossen Verlegung in der Trasse des straßenbegleitenden Gehweges erfolgen.
4.5. Schmutzwasserentsorgung
Das Schmutzwasser wird
in das zentrale öffentliche Netz eingeleitet und über die bestehenden Anlagen
zur Kläranlage transportiert.
Die Anlagen befinden
sich im Eigentum des WWAV und werden durch die Nordwasser GmbH betrieben. Im
Wohngebiet muss eine Pumpstation gebaut werden. Der gepl. SW-Kanal wird
tiefenmäßig so positioniert, dass auch das Erweiterungsgebiet darüber entsorgt
werden kann.
Innerhalb des
Wohngebietes erfolgt die Schmutzwasserentsorgung über Sammelleitungen aus
Pp-Rohren, welche in der
Dimension DN200 verlegt werden. Über Abzweiger werden Hausanschlusslleitungen
DN 150 angeschlossen. Die Hausanschlussleitungen werden bis an die jeweilige
Grundstücksgrenze geführt.
Insgesamt sind ca. 520 m
Schmutzwasserhauptleitungen im Wohngebiet zu verlegen. Für die geplanten 37
Grundstücke ist die Verlegung von ca. 300 m Hausanschlussleitungen notwendig.
Zur Ableitung sind 100m Druckrohrleitung zu verlegen. Außerhalb erfolgt der
Anschluss an den vorh. SW-Kanal im Ginsterring.
Parallel zu
obengenannten TW-Hausanschlussleitungen der Grundstücke „Ruch“ verläuft
zusätzlich
eine private
SW-Druckrohrleitung (Fam. Ruch). Diese wird an den gepl. SW-Kanal in Höhe der
nördlichen Wendeanlage angebunden.
4.6 Regenwasserentsorgung
Wasserableitung
innerhalb des B – Plan - Gebietes
Gemäß Baugrundgutachten
von Heidenlabor GmbH aus Roggentin ist eine Versickerung des auf den
Wohngrundstücken und den
Straßenflächen anfallenden Niederschlagswasser nicht möglich.
Innerhalb des
Wohngebietes erfolgt die Regenwasserentsorgung über Sammelleitungen aus PP- und
Betonrohren, welche in den Dimensionen von DN 250 bis DN 600 verlegt werden.
Über Sattelstücke und Abzweiger werden die Hausanschlussleitungen DN 150
angeschlossen. Die Hausanschlussleitungen werden 1,0 m hinter die jeweilige
Grundstücksgrenze gelegt.
Insgesamt sind ca. 1000
m Regenwasserhauptleitungen inkl. der Kanäle in den privaten Wohnwegen
WA1 und WA2 innerhalb
des B-Plan-Gebietes zu verlegen. Für die geplanten 37 Grundstücke ist die
Verlegung von ca. 300 m Hausanschlussleitungen notwendig.
Vor Übergabe des
Regenwassers in die Vorflutleitung 27/3 wird ein Regenrückhaltebecken gebaut,
welches die Einleitmenge in die Vorflutleitung auf 20 l/s reduziert. Die
Einleitstelle befindet sich auf einer Grünfläche im Ginsterring.
Wasserableitung
auserhalb des B-Plan-Gebietes
Der Vorfluter 27/3
bildet die Hauptvorflut. Derzeit plant der WBV die Erneuerung der
Vorflutleitung oberhalb des Hotels „An der Hasenheide“ BA 2. Die Vorplanung ist
nachrichtlich schwarz und ohne Beschriftung dargestellt.
4.7 Geländeauffüllung
Auf Grund der Höhenlagen
der Planstraßen B und D müssen Teile des Wohngebietes aufgefüllt werden. Die
Auffüllungen sind notwendig um den Anschluss an die Regenwasserkanalisation an
der Grundstücksgrenze in 1 Meter Tiefe zu gewährleisten. Die Höhe der
Auffüllung beträgt bis zu 0,70 m.
4.8 Spielplatz
Die Kosten für einen
Spielplatz sind nicht Bestandteil der Ermittlung des Kostenrahmens. Ein
Spielplatz ist im B-Plangebiet nicht vorgesehen.
4.9 Lärmschutz
Für die Baufelder QA 1
und WA 2 sind entlang der Landesstraße 182 Flächen für Gemeinschaftsgaragen
geplant. Sie dienen der Unterbringung des Stellplatzbedarfs der Grundstücke. Es
ist eine Kombination aus Carportgarage mit rückwärtiger Lärmschutzwand
vorgesehen (nicht Bestandteil der Erschließung).
Im Süden des
Plangebietes sowie südlich der Planstraße „A“ und im Norden des Plangebietes
sind öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Lärmschutz“ festgesetzt
worden. Sie dienen der Unterbringung von begrünten Lärmschutzwällen in
Kombination mit Lärmschutzwänden. Die Höhe des Erdwalls beträgt 2,0 m, die Höhe
der Lärmschutzwand ebenfalls 2,0 m.
4.10 Elektroplanung
Der Erschließungsträger
steht in Verhandlung mit dem Stromversorger (E.DIS) und wird mit diesen einen
gesonderten Erschließungsvertrag abschließen. Das Stromversorgungskabel wird im
Wohngebiet hauptsächlich im gepflasterten Gehweg verlegt. Die Anbindung an das
öffentliche Netz erfolgt über die vorhandenen Anlagen in der Straße „An der
Hasenheide“. Für die Versorgung des Wohngebietes wird zusätzlich ein Trafo am
südlichen Wendehammer geplant.
Die Erdarbeiten
innerhalb des B-Plan-Gebietes werden in der Erschließungsplanung
berücksichtigt.
4.11 Gasversorger
Der Erschließungsträger
steht in Verhandlung mit dem Gasversorger (Stadtwerke Rostock AG) und wird mit
diesem einen gesonderten Erschließungsvertrag abschließen. Die Versorgungsleitung
wird im Wohngebiet hauptsachlich im gepflasterten Gehweg verlegt. Der
Anbindepunkt an das öffentliche Netz ist derzeit noch nicht vom Versorger
festgelegt.
Die Erdarbeiten
innerhalb des B-Plan-Gebietes werden in der Erschließungsplanung berücksichtigt.
4.12 Telekom
Der Erschließungsträger
steht in Verhandlung mit zwei Versorgern und wird mit diesen einen gesonderten
Erschließungsvertrag abschließen. Das Versorgungskabel wird im Wohngebiet
hauptsächlich im gepflasterten Gehweg verlegt. Der Anbindepunkt an das
öffentliche Netz wird voraussichtlich in der Straße „An der Hasenheide“ liegen.
Die Erdarbeiten
innerhalb des B-Plan-Gebietes werden in der Erschließungsplanung
berücksichtigt.
4.13 Schadstoffbeseitigung / kontaminierter Boden
Laut Baugrundgutachten
entspricht der im Baugebiet befindliche Boden der Zuordnungsgruppe Z0 und
unterliegt damit keinen eingeschränkten Einbaubedingungen.
Die Kosten sind in der
Ermittlung des Kostenrahmens nicht enthalten.