Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

35.916,31 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des             Haushaltsjahres bekannt werden à hier Abschreibungen

  1.336,93 € Auszahlung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Feuerwehr

     500,00 € Beschluss VBE/697/130/2017/GBE; Maßnahme Bürgergarten   

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            16

davon anwesend:                                           12

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         2

 

 

und

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 10.04.2019 und am 24.04.2019 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Bentwisch zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 30.101.321,71 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 643.745,47 € fest.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            16

davon anwesend:                                           12

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         2

 

 

und

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch entlastet die Bürgermeisterin  vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2016