Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt ,im Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach Paragraph 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand sowie Errichtung eine Schuppens und einer Terrassenüberdachung auf dem Flurstück 70/14 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen für die Terrassenüberdachung und den Schuppen das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach Paragraph 34 BauGB zu erteilen. Der Errichtung der 2,50 m hohen Sicht- und Lärmschutzwand stimmt die Gemeinde nicht zu.

 

Begründung:

Im näheren Umfeld wurde bereits eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 2,20 m errichtet. Die beantragte Mauer von 2,50 m Höhen überragt diese um 30 cm und fügt sich damit nicht in das nähere Umfeld ein. Die Gemeinde avisiert jedoch ihre Zustimmung, wenn die Höhe der beantragten Mauer auf 2,20 m reduziert wird.