Sitzung: 06.05.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Mönchhagen beschließt ,im Rahmen der Beteiligung durch die untere
Bauaufsichtsbehörde nach Paragraph 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung einer
Lärm- und Sichtschutzwand sowie Errichtung eine Schuppens und einer
Terrassenüberdachung auf dem Flurstück 70/14 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen
für die Terrassenüberdachung und den Schuppen das gemeindliche Einvernehmen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach Paragraph 34 BauGB zu erteilen. Der
Errichtung der 2,50 m hohen Sicht- und Lärmschutzwand stimmt die Gemeinde nicht
zu.
Begründung:
Im näheren Umfeld wurde
bereits eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 2,20 m errichtet. Die beantragte
Mauer von 2,50 m Höhen überragt diese um 30 cm und fügt sich damit nicht in das
nähere Umfeld ein. Die Gemeinde avisiert jedoch ihre Zustimmung, wenn die Höhe
der beantragten Mauer auf 2,20 m reduziert wird.