Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Lagerfläche (ca. 10x12 m) nach Rückbau des vorhandenen Gerätehauses auf den Flurstücken 37/2, 37/19 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab.

Das geplante Vorhaben – Errichtung eines gewerblich genutzten Gebäudes  in zweiter Bebauungsreihe, stellt eine Hauptnutzung dar, die im zu beurteilenden Umfeld nicht vorhanden ist.

Eine Zustimmung würde eine derartige Vorbildwirkung entfalten, die städtebaulich durch die Gemeinde ohne eine Bauleitplanung nicht mehr regelbar wäre.