Sitzung: 06.05.2019 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Lagerfläche (ca. 10x12 m) nach
Rückbau des vorhandenen Gerätehauses auf den Flurstücken 37/2, 37/19 der Flur 2
Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab.
Das geplante Vorhaben – Errichtung eines gewerblich genutzten
Gebäudes in zweiter Bebauungsreihe,
stellt eine Hauptnutzung dar, die im zu beurteilenden Umfeld nicht vorhanden
ist.
Eine Zustimmung würde eine derartige Vorbildwirkung entfalten, die
städtebaulich durch die Gemeinde ohne eine Bauleitplanung nicht mehr regelbar
wäre.