Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ der Gemeinde Bentwisch hinsichtlich dem Anbringen von zwei Werbeanlagen mit Firmenlogo am Dachturm des Gebäudes  zur  Veredelung von Fischölen, Gemarkung Goorstorf, Flur 1, Flurstück 114/11 auf Grundlage des § 31 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Höhe der Werbeanlage endet bei 15 m über Gehweg.

Die zu erwartende Vorbildwirkung der Errichtung einer Werbeanlage in dieser Höhe an einem Bauteil eines Gewerbebetriebes ist gering, da die vorhandenen Gewerbebauten die zulässigen Höhen von

12 m meist unterschritten haben.

Auf Grund der Lage des Gebäudes und der zwischen der Verkehrsanlage und Gewerbebetrieb auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen, ist das Bedürfnis, mit einem Firmenloge auf den  Standort des Betriebes hinzuweisen für ein Gewerbegebiet typisch.

Durch das Anbringen eines Firmenlogos an einem Gebäudeteil eines Gewerbebetriebes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, vielmehr entsprechen sie dem Charakter eines Gewerbegebietes.