Sitzung: 17.04.2019 Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ der
Gemeinde Bentwisch hinsichtlich dem Anbringen von zwei Werbeanlagen mit
Firmenlogo am Dachturm des Gebäudes
zur Veredelung von Fischölen,
Gemarkung Goorstorf, Flur 1, Flurstück 114/11 auf Grundlage des § 31 BauGB das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Höhe der Werbeanlage endet bei 15 m
über Gehweg.
Die zu erwartende Vorbildwirkung der Errichtung
einer Werbeanlage in dieser Höhe an einem Bauteil eines Gewerbebetriebes ist
gering, da die vorhandenen Gewerbebauten die zulässigen Höhen von
12 m meist unterschritten haben.
Auf Grund der Lage des Gebäudes und der
zwischen der Verkehrsanlage und Gewerbebetrieb auf dem Grundstück vorhandenen
baulichen Anlagen, ist das Bedürfnis, mit einem Firmenloge auf den Standort des Betriebes hinzuweisen für ein
Gewerbegebiet typisch.
Durch das Anbringen eines Firmenlogos an einem
Gebäudeteil eines Gewerbebetriebes werden die Grundzüge der Planung nicht
berührt, vielmehr entsprechen sie dem Charakter eines Gewerbegebietes.