Sitzung: 02.05.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ der
Gemeinde Bentwisch hinsichtlich dem Anbringen von zwei Werbeanlagen mit
Firmenlogo am Dachturm des Gebäudes zur Veredelung von Fischölen, Gemarkung Goorstorf,
Flur 1, Flurstück 114/11 auf Grundlage des § 31 BauGB das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen. Die Höhe der Werbeanlage endet bei 15 m über Gehweg.
Die zu erwartende Vorbildwirkung der Errichtung
einer Werbeanlage in dieser Höhe an einem Bauteil eines Gewerbebetriebes ist
gering, da die vorhandenen Gewerbebauten die zulässigen Höhen von
12 m meist unterschritten haben.
Auf Grund der Lage des Gebäudes und der
zwischen der Verkehrsanlage und Gewerbebetrieb auf dem Grundstück vorhandenen
baulichen Anlagen, ist das Bedürfnis, mit einem Firmenloge auf den Standort des Betriebes hinzuweisen für ein
Gewerbegebiet typisch.
Durch das Anbringen eines Firmenlogos an einem Gebäudeteil eines Gewerbebetriebes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, vielmehr entsprechen sie dem Charakter eines Gewerbegebietes.