Sitzung: 02.05.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der
Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der
Voranfrage:
Ist der Neubau eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit ausgebautem
Dachgeschoss und Garage auf dem Flurstück 189 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf
bauplanungsrechtlich zulässig?
Das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Für die Erschließung des Grundstückes ist die bereits im öffentlichen Verkehrsbereich angelegte Zufahrt zu nutzten.