Sitzung: 02.05.2019 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage: Ist die Nutzungsänderung des Gebäudes von einem ehrmaligen
Kabellager in eine Wohnnutzung auf dem Flurstück 11/8 der Flur 3, Gemarkung
Bentwisch bauplanungsrechtlich zulässig? das gemeindliche Einvernehmen zu
erteilen.
Sollte die Zuwegung zur öffentlichen Straße noch nicht öffentlich
rechtlich gesichert sein, ist dies bis zum Einreichen des Bauantrages zu
regeln.